Abdingung

Die Abdingung ermöglicht einem behandelnden Arzt oder Zahnarzt, in Absprache mit dem privat versicherten Patienten eine Gebühr zu verlangen, die von den Gebühren der Gebührenordnung für Ärzte beziehungsweise Zahnärzte nach oben abweicht.

Eine Abdingung bezeichnet eine besondere Vereinbarung über die Gebühren der Behandlung zwischen einem Privatpatienten und dessen behandelnden Arzt. Sie kommt zur Anwendung, wenn der behandelnde Arzt zum Beispiel eine höhere Gebühr verlangen möchte als sie in der Gebührenordnung für Ärzte beziehungsweise für Zahnärzte vorgesehen ist. Nach Absprache mit dem privat versicherten Patienten kann der behandelnde Arzt eine von der Gebührenordnung für Ärzte abweichende Gebühr für die Behandlung festlegen. Diese Vereinbarung muss bereits vor der Behandlung schriftlich festgehalten werden und darf keine zusätzlichen Erklärungen beinhalten. Zusätzlich muss ein Ausdruck der Abdingung dem Patienten übergeben werden.

Um die Rechtsgültigkeit und Wirksamkeit dieser Vereinbarung zu gewährleisten, müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die allgemeinen Rechtsgrundsätze beachtet werden. Dazu gehört auch die Angabe der Gebühr in angemessener Höhe.