Ablehnung
Grundsätzlich erfolgt der Abschluß einer Privaten Krankenversicherung für beide Seiten auf freiwilliger Basis. Wird ein Antrag auf Private Krankenversicherung gestellt, der Antragsteller dann jedoch es sich anders überlegt und den Antrag doch nicht stellen möchte, weil er die Versicherung nicht möchte, kann er selbstverständlich Abstand davon nehmen.
Ebenso kann die Versicherung auch den Antrag ablehnen.
Warum aber darf die PKV mich ablehnen?
Die mit großem Abstand meisten Ablehungen passieren aufgrund von nicht versicherbaren Vorerkrankungen. Der Grund für die Ablehnung in diesem Fall liegt im Wesen der Privaten Krankenversicherung. Die Versicherungen müssen den vereinbarten Versicherungsschutz ihrer Kunden / Versicherten ein Leben lang garantieren können. Dazu ist es nötig, dass die Leistungen für Versicherungsfälle immer garantiert sind. Alle Versicherten zahlen mit ihren Beiträgen ein, damit ihnen im Schadenfall geholfen werden kann. Somit steht die Versichertengemeinschaft also füreinander ein.
Würde man nun alle Anträge – ganz ohne Prüfung – annehmen und würde man auch erheblich vorerkrankte Personen versichern, würde das früher oder später die Versichertengemeinschaft wirtschaftlich überfordern. Alle Beiträge müssten dann höher kalkuliert werden. Die Private Krankenversicherung wäre dann zu teuer.
Welche Möglichkeiten habe ich wenn ich abgelehnt werde?
In diesem Fall können Sie sich an uns wenden. (Hier) Wir prüfen für Sie alle namhaften PKV-Unternehmen. In rund 80% aller Fälle erreichen wir so eine Annahme, wo andere Versicherer abgelehnt haben.