Allgemeinärztliche Behandlung

Die medizinische Grundversorgung wird in der gesetzlichen Krankenversicherung als allgemeinärztliche Behandlung bezeichnet. Kosten übernehmen die Krankenkassen für ambulante und stationäre Behandlungen durch einen praktischen Arzt.

In der Regel ist es der Allgemeinmediziner, der die erste Diagnose stellt. Bei einer Reihe von Krankheiten kann der Allgemeinmediziner zumindest eine Verdachtsdiagnose stellen und den Patienten über die allgemeinärztliche Behandlung an einen Facharzt überweisen, der die Diagnose entweder bestätigt oder ausschließt. Gesetzlich Versicherte zahlen pro Quartal zehn Euro Praxisgebühr an den Allgemeinmediziner und erhalten eine Bescheinigung für die ordnungsgemäße Zahlung. Sollte der Besuch eines Facharztes notwendig werden, fällt die Praxisgebühr nicht nochmals an, sofern der Patient eine Überweisung vom Allgemeinmediziner vorlegen kann. Privatpatienten müssen die Praxisgebühr nicht zahlen, da die privaten Krankenkassen diese nicht erheben.

Allgemeinmediziner treten mit dem Anspruch auf, die körperlichen, psychischen, sozialen und ökologischen Aspekte der Patienten zu berücksichtigen. Kostendruck und damit hohe Durchlaufzahlen, sowie eine eher somatisch ausgerichtete Ausbildung reduzieren jedoch die Möglichkeit, diesen Anspruch ausreichend umzusetzen.

Allgemeine Pflegeklasse

Die allgemeinärztliceh Behandlung, auch Allgemeine Pflegeklasse genannt, stellt eine gute Basisversorgung dar. Die Leistungen einer Privaten Krankenversicherung gehen hier jedoch im Regelfall deutlich über das Basisniveau hinaus.

Privatversicherte Patienten, die im Basistarif versichert sind, haben ebenfalls nur Anspruch auf eine medizinische Grundversorgung. Privatversicherte mit einem besseren Tarif erhalten bei einem stationären Krankenhausaufenthalt eine privatärztliche Behandlung. Das bedeutet, dass sich Patienten – abhängig vom gewählten Tarif – zum Beispiel frei einen Arzt aussuchen können oder Anspruch auf ein Einzelzimmer haben, ohne dass sie die Mehrkosten gegenüber der Grundversorgung selbst zahlen müssen.