Allegmeine Krankenhausleistungen

Allgemeine Krankenhausleistungen sind Leistungen, die unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Krankenhauses im Einzelfall nach Art und Schwere der Erkrankung des Patienten für die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung notwendig sind. (§ 2 Absatz 2 KHEntgG).

Dazu zählen auch Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die solche Leistungen als Grundversorgung übernimmt. Davon ausgenommen sind Sonderwünsche, wie eine Behandlung durch den Chefarzt. In den allgemeinen Krankenhausleistungen ist festgelegt, dass der diensthabende Arzt, Belegarzt, oder Stationsarzt die Betreuung übernimmt. Ebenso besteht gemäß den allgemeinen Krankenhausleistungen kein Anspruch auf ein Ein-Bett-Zimmer.

Folgende allgemeine Krankenhausleistungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen:

  •     Ärztliche Behandlungen
  •     Verpflegung
  •     Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln
  •     Pflege
  •     Unterkunft im Mehrbettzimmer

Das entsprechende Gesetz kann hier nachgelesen werden