Ambulante Behandlung

Unter ambulanten Behandlungen versteht man alle Leistungen eines Arztes oder Therapeuten, Praxen, auch Kliniken, weswegen man Ihnen kein eigenes Bett in einer stationären Einrichtung zuweist. Also zählen Hausarztbesuche oder auch Besuche bei Spezialärzten wie Orhtopäden usw. dazu. Ebenso sind Zahnarztbesuche ambulant. Jedoch werden diese zu den Zahnärztlichen Leistungen gezählt.

Ca. 50% aller niedergelassener Ärzte verfügen über Verträge mit Krankenkassen. Die ambulante Behandlung ist die kostengünstigste Behandlungsform in der Krankenversicherung. Patienten müssen sich selbst nach einer kleinen Operation nicht zur Übernachtung in eine Klinik begeben. Privatpatienten werden mit speziellen Tarifen belohnt, wenn sie auf unnötiges stationäres Behandeln verzichten.

In der Regel übernehmen Private Krankenversicherungen 100% solcher ambulanten Behandlungskosten. Oft sind jedoch Leistungen wie Heilprktiker oder Spezialarztleistungen begrenzt (Hausarztprinzip).

Bei uns in Deutschland wird der größte Teil aller Behandlungen ambulant durchgeführt.

Der Leistungsumfang ambulanter Behandlungen:

  • Ärztliche und Zahnärztliche Maßnahmen
  • Frühererkennungsmaßnahmen von Krankheiten (vorsorge)
  • Ärztliche Schwangerschafts-Betreuung
  • Verordnungen häuslicher Pflege
  • Arzneimittel-Verordnungen
  • Verbandmittel-Verordnungen
  • Hilfsmittel-Verordnungen
  • Ambulante Krankenhausbehandlungen
  • Medizinische Maßnahmen für künstliche Befruchtung
  • Psychotherapeutische Behandlungen
  • etc.