Annahmepflicht
Die Annahmepflicht, oder der Kontrahierungszwang in der PKV beschreibt die Verpflichtung einer Partei, ein Rechtsverhältnis zu begründen. Im Fall einer Privaten Krankenversicherung also die Annahme eines Antrags. Die Annahme kann der Versicherer in dem Fall nicht ablehnen.
Die Annahmepflicht besteht u.A. für den Basistarif, den es seit dessen Einführung im Jahr 2009 gibt. Der Basistarif steht allen Menschen offen. Beitragszuschläge oder Leistungsausschlüsse kann es nicht geben. Aber auch andere Gründe kann es für die Annahmeverpflichtung geben. Beispielsweise im Rahmen einer Öffnungsaktion für Beihilfeberechtigte Beamte. Auch wenn PKV-Versicherte Eltern eines neugeborenen Kindes werden, verpflichtet sich die Private Krankenversicherung der Eltern des neugeborenen Kindes (Oder auch nach Adoption) zur Annahme in die PKV der Eltern als neue versicherte Person. Eine Gesundheitsprüfung findet nicht statt.