Antragsannahme
Um in einer Privaten Krankenversicherung aufgenommen zu werden, muss ein Antrag gestellt werden. Durch Annahme des Antrags kommt die Private Krankenversicherung zustande.
Jede PKV hat dabei ihre eigenen Annahmerichtlinien. Der jeweilige Risikoprüfer der Privaten Krankenversicherung beurteilt nach Unternehmesvorgaben die Annahmefähigkeit eines Antragstellers.
Dabei zählen objektiv die Risikofaktoren des Antragstellers wie Alter, Geschlecht, Beruf, Hobbys, Chronische Leiden, Vorerkrankungen, Allergien etc.
Führt die objektive und subjektive Risikoprüfung zu einem positiven Ergebnis, wird der Antrag angenommen und der Versicherungsschutz in der PKV ist gegeben. Nach Annahme des Vertrages sendet der Versicherer dem Antragsteller einen Versicherungsschein zu. Versicherungsschutz beginnt mit dem Im Antrag und dem Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn.