Anzeigepflicht
Bei Antragstellung müssen Angaben im Antrag vom Antragsteller gemacht werden. Dazu gehört auch die Anzeige von Vorerkrankungen. Nur dann, wenn der Versicherer wahrheitsgemäße Angaben vom Antragsteller erhalten hat, kann er hierfür auch den vollumfänglichen Versicherungsschutz gewähren.
Zur Anzeigepflicht gehört auch die Anzeigepflichtverletzung. Eine Verletzung der Anzeigepflicht und der vorvertraglichen (Bei Antragstellung) Anzeigepflicht, kann im ungünstigsten Fall zum Verlust der Krankenversicherung führen. Man ist immer auf der absolut sicheren Seite, wenn man sich nichts vorwefen kann! Angaben im Antrag sind wahrheitsgemäß und vollständig zu machen.
Bei Schließung des Vertrages endet die Pflicht zur Anzeige. Die Anzeigepflicht ist dann beendet. Der Sinn der Versicherung ist es ja, zukünftig eintretende Ereignisse zu versichern. Das gilt auch für die PKV. Sobald Sie den Versicherungsschein zuhause haben, endet die vorvertragliche Anzeigepflicht des Antragstellers.