Beihilfeverordnungen der Bundesländer

Beihilferecht ist nicht einheitlich geregelt.

Nicht nur der Bund hat für seine Staatsdiener eine Beihilfeverordnung erlassen. Während einige Länder wie Sachsen-Anhalt diese  übernehmen, haben die Dienstherren in den meisten der 16 Bundesländer ihre eigene Beihilfevorschriften für ihre Beamten und Versorgungsempfänger erlassen. Auf den ersten Blick ähnlich, unterscheiden sie sich in kleinen – für Sie aber bedeutenden – Details erheblich.

Die einzelnen Bundesländer sind hier aufgeführt (Bitte klicken Sie auf das jeweilige Bundesland):