Beihilfeverordnungen der Bundesländer
Beihilferecht ist nicht einheitlich geregelt.
Nicht nur der Bund hat für seine Staatsdiener eine Beihilfeverordnung erlassen. Während einige Länder wie Sachsen-Anhalt diese übernehmen, haben die Dienstherren in den meisten der 16 Bundesländer ihre eigene Beihilfevorschriften für ihre Beamten und Versorgungsempfänger erlassen. Auf den ersten Blick ähnlich, unterscheiden sie sich in kleinen – für Sie aber bedeutenden – Details erheblich.
Die einzelnen Bundesländer sind hier aufgeführt (Bitte klicken Sie auf das jeweilige Bundesland):
BADEN WÜRTTEMBERG
BAYERN
BERLIN
BRANDENBURG
BREMEN
HAMBURG
HESSEN
MECKLENBURG-VORPOMMERN
NIEDERSACHSEN
NORDRHEIN-WESTFALEN
RHEINLAND-PFALZ
SAARLAND
SACHSEN
SACHSEN-ANHALT
SCHLESWIG-HOLSTEIN
THÜRINGEN