Beihilfeverordnung Baden Württemberg

Niedriger Bemessungssatz bei Neueinstellungen

Dieser Vorteil kommt Neueinstellungen allerdings nicht mehr zu Gute. 2012 entschied das Finanzministerium gravierende Einschnitte in das Beihilferecht von Baden-Württemberg. Unter anderem kürzte es die Beihilfesätze drastisch. Beamte, die nach dem 1. Januar 2013 eingestellt wurden, erhalten nur noch einen einheitlichen Satz von 50 Prozent – unabhängig von der Anzahl berücksichtigungsfähiger Kinder. Der einheitliche Bemessungssatz gilt auch für Ehegatten, Lebenspartner und Versorgungsempfänger.

Achtung: Niedrige Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Angehörige

Seit Anfang 2013 gilt auch eine neue, sehr niedrige Einkommensgrenze für Angehörige. Nur noch 10.000 Euro darf Karstens Frau im Jahr dazuverdienen, wenn er weiter Beihilfen für sie geltend machen will. Im Bund liegt die Grenze deutlich höher bei 17.000 Euro jährlich. Für Ehen, die vor 2013 in Baden-Württemberg geschlossen wurden, gilt die alte Einkommensgrenze von 18.000 Euro pro Jahr.

Eigenbehalt: Das müssen Sie in Baden-Württemberg selbst zahlen

Anders als der Bund hat Baden-Württemberg in seiner Beihilfeverordnung eine so genannte Kostendämpfungspauschale eingeführt. Deshalb muss Karsten nicht wie Lars für jede Apothekenrechnung Eigenbehalte ausrechnen und die Belastungsgrenze prüfen. Für jedes Kalenderjahr, in dem beihilfefähige Aufwendungen in Rechnung gestellt wurden, wird seine Beihilfe um eine feste Summe gekürzt. Die Höhe dieser Pauschale richtet sich nach seiner Besoldungsgruppe. Eine Ausnahme gibt es für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst: Hier richtet sich die Kostendämpfungspauschale nach der Eingangsbesoldungsgruppe.

BesoldungsgruppeKostendämpfungspauschale für aktive BeamteKostendämpfungspauschale für Versorgungsempfänger
A 6 – A 790 Euro75 Euro
A 8 – A 9100 Euro85 Euro
A 10 – A 11115 Euro105 Euro
A 12 , C 1, C 2, C 3150 Euro125 Euro
A 13 – A 14, R 1, W 1, H 1 – H 2180 Euro140 Euro
A 15 – A 16, R 2, C 4, W 2, H 3225 Euro175 Euro
B 1 – B 2, W 3, H 4275 Euro210 Euro
B 3 – B 5, R 3 – R 5, H 5340 Euro240 Euro
B 6 – B 8, R 6 – R 8400 Euro300 Euro
Höhere Besoldungsgruppen480 Euro330 Euro
Monatlicher Beitrag für beihilfefähige Wahlleistungen

Als Beamter in Baden-Württemberg können Sie sich in den ersten fünf Monaten nach dem Entstehen Ihrer Beihilfeberechtigung entscheiden, ob Sie monatlich 22 Euro investieren wollen, um Wahlleistungen beihilfefähig in Anspruch nehmen zu können. Wenn Sie sich dafür entscheiden, wird dieser Betrag monatlich von Ihren Dienstbezügen einbehalten. Unter Wahlleistungen sind besondere ärztliche Leistungen wie zum Beispiel Chefarztbehandlung zu verstehen, aber auch eine bessere Unterbringung in einem Zweibettzimmer. Nur wenn Sie den monatlichen Beitrag leisten, können Sie und Ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen für solche Aufwendungen Beihilfe erhalten.

Es gibt jedoch auch Anreize, auf Wahlleistungen zu verzichten: Bietet das Krankenhaus diese Leistungen an und Sie lehnen ab, steht Ihnen ein Tagegeld von 22 Euro für wahlärztliche Leistungen beziehungsweise 11 Euro für Leistungen der Unterkunft je Pflegesatztag zu.

Für diese Aufwendungen gibt es Beihilfe in Baden-Württemberg

Achims Zahnarzt musste ihm nach einer schmerzhaften und leider nicht erfolgreichen Wurzelbehandlung einen Backenzahn entfernen und rät ihm jetzt, diesen durch ein Implantat zu ersetzen.

Waren früher Implantate nur in speziellen Fällen beihilfefähig, können Sie jetzt ohne Indikation bis zu zwei Implantate pro Kieferhälfte, also insgesamt bis zu acht Implantate geltend machen. Eine Regelung, die für Karsten als Landesbeamter von Baden-Württemberg deutlich günstiger ist als für Bundesbeamte.

Seit 1. Januar 2013 gelten für zahnärztliche Behandlungen in Baden-Württemberg neue Beihilfevorschriften für die Erstattung von Material- und Laborkosten. Für prothetische und konservierende Leistungen sowie die Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen erstattet der Dienstherr im Ländle nur noch 70 Prozent der ansonsten beihilfefähigen Aufwendungen. Für Karsten bedeutet das, dass er auch mit einer beihilfekonformen Restkostenversicherung künftig immer einen Eigenanteil zahlen muss.

Im Gegensatz zum Bund und anderen Bundesländern erhalten auch Beamte auf Widerruf in Baden-Württemberg Leistungen für Zahnersatz.

Kuren erst nach einer Wartezeit von fünf Jahren

Zurück zum Landesbeamten Karsten: Sein Freund Lars ist ebenso wie er seit vier Jahren Beamter – allerdings arbeitet er für eine Bundesbehörde. Genau wie Karsten hat er Familie und Kinder im gleichen Alter wie die von Karsten. Nach einer schweren Keuchhusten-Erkrankung hat der Arzt Lars geraten, mit seiner Tochter zur Kur an die Nordsee zu fahren, damit sie sich ganz erholt. Auch Karstens Sohn hatte sich angesteckt und kurierte lange an der Krankheit. Die beiden Väter unterhalten sich deshalb darüber, inwiefern sie auf Beihilfe für eine solche Kur hoffen dürften.

Die Regelungen in Bund und Baden-Württemberg für Kuren[M3]  sind grundsätzlich ähnlich. Sowohl im Bund als auch im Land sind solche Behandlungen nur unter sehr strengen Voraussetzungen beihilfefähig, wenn eine ambulante Therapie medizinisch nicht ausreichend ist. Im Falle von Heilkuren für die aktiven Beamten muss das im Bund sogar von einem Amtsarzt bestätigt sein. In jedem Fall müssen Sie bei der Beihilfestelle[M4]  einen Beihilfeantrag stellen, bevor Sie die Kur antreten. Welche Voraussetzungen im Detail für die Beihilfefähigkeit einer Kur vorliegen müssen, stellt ein Merkblatt des Kommunalen Versorgerverbands Baden-Württemberg ausführlich dar.

Im Unterschied zu den Regeln im Bund müssen Beamte in Baden-Württemberg jedoch länger darauf warten, Beihilfe für eine Kur zu bekommen: Mindestens fünf Jahre müssen Sie vorher beihilfeberechtigt sein. Im Bund beträgt die Wartezeit lediglich drei Jahre. Da Lars als Bundesbeamter die Wartezeit bereits überschritten hat, sind seine Chancen, Beihilfe für eine Vater-Kind-Kur zu erhalten, deutlich besser als die von Karsten. Er muss ein weiteres Jahr warten, bevor er hoffen darf, dass sein Beihilfeantrag für eine Kur Aussicht auf Erfolg hat.

Eine weitere Neuregelung besteht in BW seit dem 1. April 2014: Weil ambulante Heilkuren dazu dienen, die Dienstfähigkeit wiederherzustellen oder zu erhalten, sind sie nur noch für aktive Beamte beihilfefähig. Versorgungsempfänger, Hinterbliebene und berücksichtigungsfähige Angehörige erhalten keine Beihilfe mehr.

Pauschale für die Säuglingsausstattung

Karstens Frau Inga hat vor einigen Monaten ihr drittes Kind zur Welt gebracht. Natürlich sind die Aufwendungen für die Geburt an sich beihilfefähig. Das gilt auch für Bundesbeamte. Als Beamtin des Landes Baden-Württemberg kann sich Inga aber zusätzlich über eine feste Beihilfe von 250 Euro für die Säuglings- und Kleinkinderausstattung freuen.

Dafür ist der Bund etwas großzügiger, wenn es um die Pille geht: für Bundesbeamte ist sie zumindest für Frauen bis zum 20. Lebensjahr beihilfefähig. In BW ist Verhütung reine Privatsache.

Beihilfe für Pflegeleistungen

Bei Pflegeleistungen gibt es eine wichtige Ausnahme vom niedrigen Bemessungssatz für die Beamten, die nach dem 1. Januar 2013 eingestellt wurden. In diesem Fall bekommen sie 70 Prozent von ihrem Dienstherrn ersetzt. Allerdings hat Baden-Württemberg in seinem Beihilferecht eigene Obergrenzen für die Beihilfefähigkeit von Pflegeleistungen festgelegt.

PflegegradMaximale Höhe beihilfefähiger Aufwendungen
Für häusliche Pflege (ambulante Pflegesachleistung)Für vollstationäre PflegePauschalbeihilfe für häusliche Pflege
1
2689 Euro770 Euro316 Euro
31.298 Euro1.262 Euro545 Euro
41.612 Euro1.775 Euro728 Euro
51.995 Euro2.005 Euro901 Euro

Bei vollstationärer Pflege sind außerdem die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung inklusive etwaiger Investitionskosten grundsätzlich beihilfefähig. Allerdings gibt es Beihilfe erst, wenn bestimmte monatliche Belastungsgrenzen überschritten sind. Die liegen für Beihilfeberechtigte mit einem Angehörigen bei 250 Euro, mit zwei Angehörigen bei 220 Euro und mit drei Angehörigen bei 190 Euro. Wer mehr als drei hat, erhält Beihilfe bereits, wenn die Kosten mehr als 160 Euro im Monat betragen.

Beihilfe für das Begräbnis eines Beamten

Im Fall des Todes kann Karstens hinterbliebene Frau Inga auf mehr Unterstützung hoffen als die Ehegattin des Bundesbeamten Lars. Während der Bund gerade einmal die Überführungskosten eines auf einer Dienstreise gestorbenen Beamten bezuschusst, ist Baden-Württemberg großzügiger: Für Leichenschau, Einsargung, Aufbahrung, Einäscherung, das Anlegen einer Grabstelle, Beisetzung und die Grundlage für einen Grabstein gewährt das Land pauschal 1.900 Euro. Zusätzlich können Witwe, Witwer oder Waisen Beihilfe für Sarg beziehungsweise Urne beantragen. Die Pauschale wird nur dann gekürzt, wenn ein Anspruch auf Sterbegeld besteht:

Höhe des SterbegeldesGekürzte Beihilfepauschale
> 1.500 Euro1.300 Euro
> 2.700 Euro700 Euro
> 3.900 Euro0 Euro

Beträgt das Sterbegeld mehr als 4.900 Euro, gibt es auch keinen Zuschuss für Sarg und Urne mehr.

Laut Beihilferecht in BW neuer Anspruch für Witwen

Die Witwe beziehungsweise der Witwer eines verstorbenen Beihilfeberechtigten kann auch Beihilfe für solche Aufwendungen für sich oder einen anderen berücksichtigungsfähigen Angehörigen beantragen, die nach dem Tod aber noch im Sterbemonat des verstorbenen Beihilfeberechtigten entstanden sind.

Dafür zahlt die Beihilfestelle in Baden-Württemberg nicht

Vorsicht ist geboten, wenn Sie für Heilbehandlungen wie zum Beispiel Physiotherapie nahe Angehörige beauftragen. Ihre Aufwendungen sind dann eventuell nicht beihilfefähig – es sei denn, Ihr Verwandter ist Ihnen preislich entgegen gekommen. Wenn sie weniger als zwei Drittel der jeweils einschlägigen Gebühren zahlten, gewährt Ihnen Ihr Dienstherr Beihilfe. Als nahe Angehörige betrachtet die Beihilfestelle übrigens auch Geschwister und Schwiegereltern, ja sogar Schwäger oder Schwiegersöhne und -töchter.

Außerdem ist bei Zahnarztbehandlungen Vorsicht geboten: Material- und Laborkosten sind bei Zahnersatz nur insoweit beihilfefähig, als sie 70 Prozent der ansonsten beihilfefähigen Kosten nicht übersteigen.

Pflicht zur Krankenversicherung gibt es auch laut Beihilfeverordnung in BW

Ihr Restkostenrisiko müssen Sie mit einer privaten Krankenversicherung auffangen. Seit 2009 sind auch die Beamten in BW verpflichtet, sich zusätzlich zur Beihilfe durch eine so genannte Restkostenversicherung abzusichern. Dazu können Sie eine beihilfekonforme Restkostenversicherung bei einer privaten Krankenkasse abschließen.

So erhalten Sie Beihilfe in BW

Bis zum 1. Juli 2015 mussten Landesbeamte wie Karsten zunächst Rechnungen bis zu einer Höhe von 300 Euro sammeln, bevor sie eine Erstattung beantragen konnten. Diese Grenze ist nun weggefallen. Weiterbestehen bleibt die Regelung, dass der Antrag vor Ablauf von zwei Jahren zu stellen ist, die auf das Jahr folgen, in dem die Aufwendungen entstanden sind.

Das Wichtigste für Baden-Württemberg zusammengefasst:
  • Es gilt eine Kostendämpfungspauschale
  • Beihilfeantrag vor Ende des zweiten Jahres, das auf das Jahr der Entstehung der Aufwendungen folgt
  • Fünf Jahre Wartezeit für Kuren
  • PLUS: 250 Euro für Säuglings- und Kleinkindausstattung
  • PLUS: Bis zu acht Implantate beihilfefähig

Informieren Sie sich jetzt über die Restkostenversicherung

Als Landes- oder Kommunalbeamter von Baden-Württemberg sind Sie verpflichtet, eine Restkostenversicherung abzuschließen. Denn als Beamtenanwärter oder Beamter auf Probe übernimmt die Beihilfe nur 50 Prozent Ihrer Gesundheitskosten.