Beihilfeverordnung Bayern

Diese Besonderheiten sollten Sie kennen

In Bayern ticken die Uhren, zumindest was die Beihilfevorschriften angeht, genauso wie die des Bundes. Dennoch gibt es kleine Unterschiede, die Ihnen bekannt sein sollten. Zum Beispiel bei Schwangerschaftsabbrüchen, auf Reisen und bei der Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Angehörige. Das bayerische Staatsministerium für Finanzen hat für seine Beamten im Jahr 2007 eine eigene bayerische Beihilfeverordnung erlassen. Strukturell gleicht sie weitgehend dem Beihilferecht für Bundesbeamte. Am manchen Stellen gibt es allerdings deutliche Unterschiede, auf die Sie dringend achtgeben sollten. Beispielsweise wenn Sie im nichteuropäischen Ausland zum Arzt müssen, bei Wahlleistungen und der Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Angehörige.

Für wen erhalten Sie Beihilfe in Bayern

Tobias arbeitet in der Personalabteilung der Kriminalpolizei in München, seine Frau Anne arbeitet ab und zu als selbständige Übersetzerin und hat im vergangenen Jahr 18.100 Euro eingenommen, im Jahr zuvor nur 17.500 Euro. Vor ein paar Wochen musste sie sich wegen einer schweren Grippe behandeln lassen. Nun überlegt Tobias, ob er Beihilfe für sie beantragen kann.

Während die Beihilfevorschriften des Bundes die Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Angehörige inzwischen bei 17.000 Euro ansetzt, sind in Bayern Ehegatten berücksichtigungsfähig, wenn ihr Einkommen geringer ist als 18.000 Euro. Im vergangenen Jahr hat Anne 18.100 Euro verdient, also mehr. Ausschlaggebend ist jedoch das zweite Kalenderjahr vor dem Jahr, in dem der Beihilfeantrag gestellt wird. In diesem Zeitraum hat Anne aber weniger verdient. Tobias als Beamter in Bayern kann deshalb für ihre Aufwendungen Beihilfe beantragen – wäre er Bundesbeamter, hätte er keinen Anspruch auf Beihilfe.

So bemisst sich die Beihilfe nach bayerischen Beihilfevorschriften

Bei der Höhe der Beihilfesätze orientiert sich das bayerische Recht an der Beihilfeverordnung des Bundes. Aktive Beamte bekommen im Krankheitsfall 50 Prozent, Ehegatten 70 Prozent und Kinder sowie Waisen 80 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen erstattet.

Eigenbehalt: Das müssen Sie in Bayern selbst zahlen

Darüber hinaus hat sich der Freistaat in Sachen Eigenbehalte am Bundesbeihilferecht orientiert und keine Kostenpauschale eingeführt. Pro beihilfefähige Aufwendung müssen Sie sich bestimmte Summen anrechnen lassen. Während der Bund seinen Beamten zehn Prozent der Kosten aufbürdet, zieht die Beihilfestelle in Bayern Ihnen pauschal nur drei Euro vom Rechnungsbetrag für verordnete Arzneimittel, Verbandmittel und Medizinprodukte ab. Bis zum 1. Januar 2013 mussten Sie sich zusätzlich sechs Euro für ambulante ärztliche Leistungen anrechnen lassen. Damit wollte der bayerische Verordnungsgeber eine analoge Regelung zur Praxisgebühr ins Beihilferecht einfügen. Seit diese weggefallen ist, müssen auch Sie sich als Beamter in Bayern keine Eigenbehalte mehr für den Besuch eines Arztes anrechnen lassen.

Die Grenze der Eigenbehalte ist nach bayerischen Beihilfevorschriften gleich der des Bundes: Mehr als zwei Prozent Ihres Einkommens sollen Sie nicht ausgeben müssen. Für chronisch Kranke liegt die Grenze bei nur einem Prozent.

Für diese Aufwendungen erhalten Sie Beihilfe in Bayern

Bei vielen Einzelleistungen ist Bayern als Dienstherr großzügig. Zum Beispiel beim Zahnersatz: Hier sind Sie als bayerischer Beamter besser gestellt als Beamte des Bundes: Während diese nur einen Anspruch auf Beihilfe für zwei Implantate pro Kiefer geltend machen können, sind für Sie sogar zwei Implantate pro Kiefernhälfte beihilfefähig.

Im Gegensatz zum Bund und anderen Bundesländern erhalten auch Beamte auf Widerruf in Bayern Leistungen für Zahnersatz.

Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen und Behandlung in Privatkliniken

Bei Behandlungen im Krankenhaus können Beihilfeberechtigte aus Bayern genau wie Bundesbeamte beihilfefähige Leistungen in Anspruch nehmen. Dazu ein Beispiel:

Beim Skifahren hat sich Tobias das Kreuzband im rechten Knie gerissen. Er entschied sich, sich vom Chefarzt operieren zu lassen.

Für diese wahlärztliche Leistung erhält Tobias seinen normalen Beihilfesatz. Allerdings muss er sich für eine privatärztliche Behandlung einen Eigenbehalt von 25 Euro pro Aufenthaltstag anrechnen lassen. Hätte er sich zusätzlich in einem bequemeren Zweibettzimmer unterbringen lassen, schlüge für diese Wahlleistung ein zusätzlicher Eigenbehalt von 7,50 Euro pro Tag zu Buche.

Unter bestimmten Umständen können Sie sich als Beamter in Bayern auch in Privatkliniken behandeln lassen und dafür Beihilfe erhalten. Dazu muss ein Arzt (der nicht für die Privatklinik tätig ist) schriftlich bestätigen, dass eine Behandlung in dieser Klinik medizinisch notwendig ist. Allerdings gewährt Ihnen Ihr Dienstherr Beihilfe auch nur für einen Teil der Aufwendungen. Dieser wird nach einer komplizierten Formel anhand des Fallpauschalensystems berechnet. Vorsicht: In den vergangenen Jahren sind mehrere Klagen auf Beihilfe für Behandlungen in Privatkliniken gescheitert.

Besonders hohe Beihilfe für Pflegeleistungen

Die Beihilfe für Pflegeaufwendungen orientiert sich grundsätzlich an den Vorschriften der gesetzlichen Pflegeversicherung oder ist mit denen in der Bundesrepublik vergleichbar. Abweichungen gibt es bei der maximalen Höhe beihilfefähiger Aufwendungen, wie in der Tabelle unten dargestellt.

PflegegradMaximale Höhe beihilfefähiger Aufwendungen für häusliche PflegeMaximale Höhe beihilfefähiger Aufwendungen für KurzzeitpflegeMaximale Höhe beihilfefähiger Aufwendungen für vollstationäre PflegePauschalbeihilfe für häusliche Pflege
1
2689 €1.612 €770 €316 €
31.341 €1.612 €1.262 €545 €
42.012 €1.612 €1.775 €728 €
53.352 €1.612 €2.005 €901 €

Für die vollstationären Pflegeleistungen, gemeint sind die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, müssen sich bayerische Beamte  einen Eigenanteil anrechnen lassen, der sich nach dem Einkommen bestimmt:

  • Mit Einkommen bis zum Betrag des Endgehalts der Besoldungsgruppe A 9
    • mit einem berücksichtigungsfähigen Angehörigen 30 Prozent des Einkommens
    • mit mehreren berücksichtigungsfähigen Angehörigen 25 Prozent des Einkommens
  • Mit höherem Einkommen
    • mit einem berücksichtigungsfähigen Angehörigen 40 Prozent des Einkommens
    • mit mehreren berücksichtigungsfähigen Angehörigen 35 Prozent des Einkommens,
  • Bei alleinstehenden Beihilfeberechtigten und bei gleichzeitiger stationärer Pflege der beihilfeberechtigten Person und aller berücksichtigungsfähigen Angehörigen 70 Prozent des Einkommens

Pflegebedürftige Beihilfeberechtigte aller Pflegegrade erhalten zudem Beihilfe für Aufwendungen zusätzlicher Betreuungsleistungen in entsprechender Anwendung der Regelungen des Elften Buchs des Sozialgesetzbuchs bis zur Höhe von 125 Euro monatlich.

Für diese Aufwendungen gibt es keine Beihilfe in Bayern

Brillen sind in Bayern wie im Bund nur noch für Kinder unter 18 Jahren beihilfefähig. Erwachsene müssen schon unter einer gravierenden Sehschwäche leiden, um Beihilfe für eine Bille beziehungsweise Kontaktlinsen zu erhalten.

Beihilfe nur für die Beratung vor dem Schwangerschaftsabbruch

Bei Schwangerschaftsabbrüchen ist der Dienstherr im Bund deutlich liberaler als in Bayern, was die Beihilfefähigkeit angeht. Während der Bund eine Abtreibung, die nicht rechtswidrig ist, finanziell unterstützt, gewähren die bayerischen Beihilfevorschriften grundsätzlich nur für die Kosten der Beratung vor dem Abbruch Beihilfe. Der Abbruch selbst ist nur ganz ausnahmsweise beihilfefähig, wenn er notwenig ist, um das Leben der Schwangeren zu retten, oder die Schwangerschaft die Folge eines Missbrauchs ist.

Keine Beihilfe für Behandlungen während privater Fernreisen

Besonders groß ist der Unterschied zwischen den Beihilfevorschriften in Bund und Land, wenn Sie im Ausland krank werden. Das musste Tobias schmerzlich feststellen. Im Urlaub war er nach Indien gereist und musste sich dort wegen eines schweren Durchfalls für einige Tage in einem Krankenhaus behandeln lassen. Die indische Klinik war zwar gut, aber teuer. Nach seiner Rückkehr hat er für die Aufwendungen Beihilfe beantragt.

So erhalten Sie Beihilfe in Bayern

Beihilfe müssen bayerische Beamte innerhalb eines Jahres beantragen. Ihre Aufwendungen müssen aber insgesamt 200 Euro erreicht haben, bevor Sie einen Antrag stellen können. Unterhalb dieser Bagatellgrenze bearbeitet die Beihilfestelle Ihnen Antrag nur ganz ausnahmsweise. Nur wenn innerhalb von zehn Monaten die Mindestsumme nicht zusammen kommt, ist der Antrag auf Beihilfe für geringere Summen zulässig.

Das Wichtigste der Beihilfe in Bayern zusammengefasst:
  • Eigenbehalt von drei Euro für Arzneimittel und sonstige Heilmittel.
  • Besonderer Eigenbehalt bei Wahlleistungen.
  • Leistungen zur Krankenversicherung werden auf das Einkommen berücksichtigungsfähiger Angehörige angerechnet.
  • Keine Beihilfe für ärztliche Behandlungen außerhalb Europas.
  • PLUS: Hohe Beihilfen für Pflegeleistungen.
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