Beihilfeverordnung Berlin

Als Beamter in Berlin sollte Ihnen der Begriff der Kostendämpfungspauschale geläufig sein –Wahlleistungen im Krankenhaus werden Ihnen dagegen fremd bleiben. Für diese erhalten die Beamten keine Beihilfe. Das sind die beiden größten Unterschiede in den Beihilfevorschriften zwischen Ihnen und Ihren Kollegen, die ihren Dienst in den benachbarten Bundesbehörden tun.

Für wen erhalten Sie Beihilfe in Berlin

Berliner Beamte erhalten wie Bundesbeamte Beihilfe nicht nur für sich, sondern auch für Aufwendungen für berücksichtigungsfähige Angehörige. Dabei gelten die gleichen Einkommensgrenzen für Ehegatten wie in der Bundesbeihilfeverordnung. Auch die Regelungen, ob Aufwendungen für Kinder beihilfefähig sind, gleichen sich in Bund und Berlin.

So bemisst sich die Beihilfe in der Hauptstadt

Die Bemessungssätze für Beihilfe in Berlin ergeben sich aus dem Landesbeamtengesetz und sind identisch mit denen für Bundesbeamte.

Eigenbehalt: Das müssen Sie in Berlin selbst zahlen

Berlin hat wie viele andere Bundesländer die Kostendämpfungspauschale eingeführt. Das heißt, Sie bekommen erst dann Beihilfe ausgezahlt, wenn Ihre beihilfefähigen Aufwendungen in diesem Jahr eine gewisse Summe überschreiten. Alles unterhalb des Grenzwertes müssen Sie selbst bezahlen. Wie hoch die Kostendämpfungspauschale für Sie konkret ist, richtet sich nach Ihrer Besoldungsgruppe.

BesoldungsgruppeKostendämpfungspauschale für aktive Beamte
A 7 – A 860 Euro
A 9 – A 12110 Euro
A 13, A 14, C 1, R 1 bis zur achten Lebensaltersstufe210 Euro
A 15, A 16, B 2, C 2, C 3, R 1 ab der neunten Lebensaltersstufe, R 2320 Euro
B 3 – B 7, C 4, R 3 – R 7470 Euro
B 8 – B 11, R 8780 Euro

Für jedes berücksichtigungsfähige Kind mindert sich die Kostendämpfungspauschale um 35 Euro.

Auch Versorgungsempfänger und Witwen haben einen geringeren Eigenbehalt: Ruheständler müssen nur 70 Prozent der Pauschale für die Besoldungsgruppe tragen, nach der ihre Bezüge berechnet werden. Witwen und Witwer brauchen sich sogar nur 40 Prozent davon anrechnen lassen. Für Waisen gilt die Kostendämpfungspauschale gleich gar nicht.

Besonders wichtig für junge Beamte: Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst müssen sich die Kostendämpfungspauschale nicht anrechnen lassen. Auch Beamte in Elternzeit sind davon befreit, wenn ihnen ein Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen gewährt wird. Für Arzneimittel und Krankentransporte wird ihnen ebenfalls keine Eigenbeteiligung abgezogen.

Für diese Aufwendungen erhalten Sie Beihilfe in Berlin

Grundsätzlich erhalten Beamte der Bundeshauptstadt für die gleichen Leistungen Beihilfe wie im Bund. Informationen zu Einzelheiten, Aktuelles, Merkblätter und Formulare für Ihren Antrag finden Sie im Portal des Landesverwaltungsamtes Berlin.

Für diese Aufwendungen gibt es keine Beihilfe in Berlin

Was für Beamte des Bundes und in vielen Bundesländern zu den Annehmlichkeiten des Beamtenstatus gehört, nämlich Wahlleistungen im Rahmen von Krankenhausbehandlungen, ist für Sie als Beamter in Berlin nicht beihilfefähig. Wer sich trotzdem Chefarztbehandlung und bequemere Unterbringung im Zweibett-Zimmer wünscht, muss selber zahlen.

Außerdem ist für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst die Beihilfefähigkeit von Zahnarztbehandlungen stark eingeschränkt. Für folgende zahnärztliche Leistungen erhalten sie keine Beihilfe:

  • prothetische Leistungen,
  • Inlays und Zahnkronen,
  • funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen sowie
  • implantologische Leistungen.

Es sei denn, die zahnärztlichen Leistungen beruhen auf einem Unfall während des Vorbereitungsdienstes oder der Beihilfeberechtigte ist zuvor mindestens drei Jahre ununterbrochen im öffentlichen Dienst beschäftigt gewesen. Diese Einschränkungen gelten auch für die berücksichtigungsfähigen Angehörigen.

So erhalten Sie Beihilfe in Berlin

Wie Bundesbeamte müssen Sie innerhalb eines Jahres den Beihilfeantrag mit dem entsprechenden Formular schriftlich bei der zentralen Beihilfestelle einreichen. Wie für Beamte des Bundes liegt die Bagatellgrenze bei 200 Euro. Bleiben Ihre Aufwendungen innerhalb von zehn Monaten unterhalb dieser Grenze, ist ein Antrag danach ausnahmsweise zulässig, wenn Sie Beihilfe für Aufwendungen von wenigstens 15 Euro verlangen.

Achtung: Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag auf Beihilfe stellen, müssen Sie Art und Umfang Ihrer ergänzenden Krankenversicherung nachweisen. Das gilt auch, wenn sich Ihr Versicherungsschutz geändert hat.

Das Wichtigste der Beihilfe in Berlin zusammengefasst:
  • Berliner Regelungen sind weitgehend identisch mit den Beihilfevorschriften des Bundes.
  • Es gibt eine Kostendämpfungspauschale, die sich nach der Besoldungsgruppe richtet.
  • Wahlleistungen sind nicht beihilfefähig.

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