Beihilfeverordnung Brandenburg
Nach der Bundesbeihilfeverordnung erhalten Brandenburger Beamte wie Bundesbeamte Beihilfe nicht nur für eigene Aufwendungen, sondern auch für solche, die sie für berücksichtigungsfähige Angehörige hatten. Dazu zählen im Familienzuschlag berücksichtigte Kinder, Lebenspartner und Ehegatten. Die Einkommensgrenze für Ehegatten liegt bei 17.000 Euro.
So bemisst sich die Beihilfe in Brandenburg
Die Bemessungssätze für Beihilfe in Brandenburg ergeben sich ebenfalls aus den Beihilfevorschriften des Bundes. Beihilfeberechtigte selbst erhalten 50 Prozent ihrer Aufwendungen von der zentralen Bezügestelle des Landes Brandenburg (zbb) erstattet, mit mindestens zwei Kindern erhöht sich die Beihilfe auf 70 Prozent. Genau wie für Versorgungsempfänger, Ehegatten und Lebenspartner. Auch sie erhalten Beihilfe in Höhe von 70 Prozent. Für Aufwendungen für berücksichtigungsfähige Kinder oder Waisen gibt es sogar 80 Prozent Beihilfe.
Eigenbehalt: Das müssen Sie in Brandenburg selbst zahlen
In Brandenburg gelten die komplizierten Vorschriften des Bundes zum Eigenbehalt: Von den beihilfefähigen Aufwendungen für Arzneimittel, Hilfsmittel, Haushaltshilfe, Fahrtkosten oder Soziotherapie werden zehn Prozent abgezogen, mindestens fünf Euro, höchstens zehn Euro. Beihilfefähige Aufwendungen für stationäre Behandlungen mindern sich ebenfalls um zehn Euro pro Tag. Ausgenommen vom Eigenbehalt sind lediglich Schwangere und Kinder.
Für diese Aufwendungen erhalten Sie Beihilfe in Brandenburg
Grundsätzlich erhalten Brandenburger Beamte für die gleichen Leistungen Beihilfe wie Beamte des Bundes. Detaillierte Informationen, welche Aufwendungen im Einzelnen beihilfefähig sind, finden Sie zum Beispiel im „Informationsblatt über die Gewährung in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen“, das die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg (zbb) auf ihrer Website für Sie bereit hält.
Für diese Aufwendungen gibt es keine Beihilfe in Brandenburg
Wahlleistungen gehören für Beamte des Bundes und vieler Länder zu den Annehmlichkeiten des Beamtenstatus. Brandenburger Beamte erhalten dafür jedoch keine Beihilfe. Wer sich trotzdem Chefarztbehandlung und bequemere Unterbringung im Zweibett-Zimmer wünscht, muss selber zahlen. Eine Ausnahme gewährt das Land nur Schwerbehinderten, deren Behinderung bereits am 1. Januar 1999 bestand.
Für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst ergibt sich aus der Bundebeihilfeverordnung eine besondere Einschränkung bei Zahnarztbehandlungen. Sie erhalten für folgende Leistungen keine Beihilfe:
- Zahnersatz,
- Inlays,
- Zahnkronen,
- funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen sowie
- implantologische Leistungen.
Diese Einschränkungen gelten auch für die berücksichtigungsfähigen Angehörigen.
So erhalten Sie Beihilfe in Brandenburg
Über Ihren Beihilfeantrag entscheidet die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg (zbb) in Cottbus. Adressen, Kontakt sowie alle notwendigen Formulare finden Sie auf der Startseite ihrer Website.
Achtung: Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag auf Beihilfe stellen, müssen Sie Art und Umfang Ihrer ergänzenden Krankenversicherung nachweisen.
Das Wichtigste der Beihilfe in Brandenburg zusammengefasst:
- Landesbeamtengesetz verweist auf die Beihilfevorschriften des Bundes
- Wahlleistungen sind nicht beihilfefähig.
Informieren Sie sich jetzt über die Restkostenversicherung
Als Landes- oder Kommunalbeamter von Brandenburg sind Sie verpflichtet, eine Restkostenversicherung abzuschließen. Denn als Beamtenanwärter oder Beamter auf Probe übernimmt die Beihilfe nur 50 Prozent Ihrer Gesundheitskosten.