Beihilfeverordnung Bremen
Sie waren krank oder hatten einen Unfall – wie viel Prozent Sie von Ihren Kosten für Arztrechnungen oder Medikamente erstattet bekommen, richtet sich nach den Bemessungssätzen. In Bremen gilt ein familienbezogenes Bemessungssystem: Innerhalb einer Familie haben alle beihilfeberechtigten Personen für die Berechnung von Beihilfe denselben Bemessungsgrundsatz als Basis, nämlich 50 Prozent.
So bemisst sich Ihre Beihilfe in Bremen
- Alleinstehende Beamte erhalten 50 Prozent Beihilfe.
- Verheiratete Beamte bekommen 55 Prozent.
- Aber: Die Erhöhung erfolgt nicht, wenn der Ehegatte/Lebenspartner selbst beihilfeberechtigt ist oder im Jahr vor der Stellung des Beihilfeantrags steuerliche Einkünfte von mehr als 10.000 Euro hatte. In diesem Punkt unterscheidet sich Bremen deutlich von der Regelung der Beihilfe für Bundesbeamte: Ihre Ehegatten/Lebenspartner dürfen Einkünfte von bis zu 17.000 Euro haben.
- Für jedes berücksichtigungsfähige Kind erhöht sich der Bemessungssatz um 5 Prozent auf höchstens 70 Prozent.
- Für Versorgungsempfänger (Rentner, Pensionäre) erhöht sich der Bemessungssatz um zusätzlich 10 Prozent, für Empfänger von Witwen- oder Witwergeld um weitere 5 Prozent.
Der maximale Bemessungssatz für Beihilfen in Bremen beträgt also 85 Prozent.
Werden Beitragszuschüsse von mindestens 41 Euro monatlich für eine private Krankenversicherung gewährt, dann ermäßigt sich der Bemessungssatz um 10 Prozent.
Eigenbehalt: Das müssen Sie selbst zahlen
Ihr Dienstherr gewährt Ihnen Beihilfe für einen prozentualen Teil der Aufwendungen. Doch Sie müssen einen Eigenanteil beisteuern. In Bremen geschieht dies vor allem mit Hilfe einer Kostendämpfungspauschale.
Ihre beihilfefähigen Aufwendungen vermindern sich pro Kalenderjahr durch die Kostendämpfungspauschale bei einem Bemessungssatz
- ab 50 Prozent um 100 Euro,
- ab 60 Prozent um 80 Euro,
- ab 70 Prozent um 70 Euro.
Maßgeblich ist der Bemessungssatz, der im Jahr der Antragsstellung am 1. Januar besteht.
Obendrein müssen Sie für jedes verordnete Arznei- und Verbandmittel selbst einen Kostenanteil von sechs Euro tragen. Ihr Eigenanteil darf jedoch nicht höher sein als die Kosten des Mittels und die Beihilfe, die Sie von Ihrem Dienstherrn dafür bekommen.
Aufwendungen, die in Fällen von dauernder Pflegebedürftigkeit anfallen, werden nicht gemindert, ebenso wenig die Aufwendungen für die pauschal gewährte Säuglings- und Kleinkinderausstattung. Siehe weiter unten, Stichwort „Geburt“.
Bei Mitgliedern gesetzlicher Krankenkassen entfällt der Eigenbehalt.
Für diese Aufwendungen gibt es Beihilfe
Um Beihilfe zu bekommen, müssen Ihre Aufwendungen beihilfefähig sein. Dabei sollten Sie in Bremen folgende Besonderheiten beachten:
Beihilfefähige Aufwendungen von Ehegatten/Lebenspartnern
Aufwendungen sind nur dann beihilfefähig, wenn der Ehe- oder Lebenspartner im Kalenderjahr vor Stellung des Beihilfeantrags steuerliche Gesamteinkünfte hatte, die geringer waren als 10.000 Euro. Doch wie sieht es aus, wenn sich die Einkünfte nach Stellung des Antrags verändern?
Dazu ein Beispiel:
Frank ist Beamter in der Bremer Baubehörde. Seine Frau Gabriele arbeitet halbtags als Rechtsanwaltsgehilfin und verdiente dort im Jahr 2012 rund 11.000 Euro. Ausgerechnet am Silvestertag 2012 rutscht Gabriele auf Glatteis aus und bricht sich ein Bein. Die Behandlung ist langwierig und kompliziert, im Jahr 2013 verdient sie nur 9.000 Euro. Und deshalb bekommt sie für ihre Aufwendungen Beihilfe. Denn, so bestimmt die Bremische Beihilfeverordnung:
Sollten sich die Einkünfte im Jahr der Antragstellung verringert haben, wird die Beihilfefähigkeit neu berechnet. Dafür ist ein Antrag erforderlich – er muss innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des entsprechenden Kalenderjahres gestellt werden.
Heilmaßnahmen von nahen Angehörigen
Wenn nahe Angehörige Sie bei Krankheiten ärztlich behandeln oder pflegen, dann ist ihr Honorar nicht beihilfefähig. Neben dem Ehegatten, den Kindern und Eltern gelten in Bremen als nahe Angehörige auch Großeltern, Enkelkinder, Schwiegersöhne, Schwiegertöchter, Schwäger, Schwägerinnen, Schwiegereltern und Geschwister des Beihilfeberechtigten oder berücksichtigungsfähigen Angehörigen.
Wenn Sie also einen Arzt konsultieren und der ist Ihr Schwager, bekommen Sie für seine Rechnung keine Beihilfe. Nur Sachleistungen, etwa Verbandmaterial, wären beihilfefähig.
Geburt
Für die Säuglings- und Kinderausstattung wird Ihnen in Bremen eine pauschale Beihilfe von 128 EUR je Kind gewährt.
Aufwendungen bei Krankheit: Arzneimittel
Sie haben Anspruch auf Beihilfe für die vom Arzt oder Zahnarzt während der Behandlung verbrauchten oder von ihm schriftlich verordneten Arzneimittel, Verbandmittel und dergleichen. Allerdings müssen Sie einen Eigenanteil von sechs Euro für jedes Arznei- und Verbandmittel tragen, jedoch nicht mehr als die Kosten des Mittels.
Kinder und Jugendliche bis vor Vollendung des 18. Lebensjahres sowie Versorgungsempfänger mit Bezügen bis zur Höhe des Mindestruhegehaltes erhalten die Aufwendungen ohne Abzug eines Eigenanteils in voller Höhe erstattet.
Nicht beihilfefähig sind Aufwendungen für:
- verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nach den Richtlinien der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht erstattet werden,
- Arzneimittel, die nicht verschreibungspflichtig sind (dies gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr),
- Arzneimittel zur Erhöhung der Lebensqualität (dazu zählen auch „Potenzmittel“ wie etwa Viagra, Mittel zur Rauchentwöhnung oder Schlankheitspillen),
- Arzneimittel, welche als „unwirtschaftliche Arzneimittel“ von der Leistungspflicht in der GKV ausgeschlossen sind.
Besonderheiten für Beamte auf Widerruf
Achtung Einsteiger: Zahnärztliche Leistungen nach den Abschnitten C Nummern 2150 bis 2170, 2200 bis 2240, F, H, J und K des Gebührenverzeichnisses der Gebührenordnung für Zahnärzte sind nur beihilfefähig, wenn der Beihilfeberechtigte bei Beginn der Behandlung mindestens seit einem Jahr ununterbrochen dem öffentlichen Dienst angehört und auch nicht in den nächsten drei Monaten ausscheidet. Gerade für Beamte auf Widerruf im 18 monatigen Vorbereitungsdienst bedeutet das, dass sie entsprechende Behandlungen nur zwischen dem 13. und 15. Ausbildungsmonat ersetzt bekommen.
Wahlleistungen
Lassen Sie sich stationär behandeln, so sollten Sie wissen: Kosten für Wahlleistungen wie Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung werden in Bremen nicht erstattet.
Behandlung in Privatkliniken
Wenn Sie ein Privatkrankenhaus wählen, das nicht der Bundespflegesatzverordnung unterliegt, erhalten Sie Beihilfe für Aufwendungen höchstens bis zu den Vergleichskosten in einem städtischen Krankenhaus in Bremen oder Bremerhaven.
Heilpraktiker-Leistungen
Leistungen von Heilpraktikern sind nicht beihilfefähig.
Zahnersatz und Implantate
Aufwendungen für Material- und Laborkosten, zum Beispiel Gold- oder Keramikfüllungen, sind zu 60 Prozent beihilfefähig. Generell sind maximal vier Implantate mit einer medizinischen Indikation beihilfefähig; ohne Indikation zwei je Kiefer. Kiefernorthopädische Maßnahmen von Kindern und Jugendlichen sind nur beihilfefähig, wenn der Behandlungsbeginn vor der Vollendung des 18. Lebensjahr liegt.
Vorsorge
Die Früherkennung von Krankheiten ist sehr wichtig. Ihre Aufwendungen sind in Bremen unter folgenden Voraussetzungen beihilfefähig:
- bei Kindern die Kosten für Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die eine körperliche oder geistige Entwicklung des Kindes in nicht geringfügigem Maße gefährden,
- bei Frauen und Männern einmal jährlich die Kosten für eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen,
- bei Frauen und Männern alle zwei Jahre die Kosten für eine Gesundheitsuntersuchung, insbesondere zur Früherkennung von Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit;
- bestimmte prophylaktische zahnärztliche Leistungen werden bis zur Vollendung des 21.Lebensjahres erstattet.
Kuren
Unter anderem gilt: Für Unterkunft und Verpflegung sind bis zu 16 Euro täglich für höchstens 23 Tage beihilfefähig. Voraussetzung ist eine vorherige Genehmigung der Kur durch die Festsetzungsstelle. Im laufenden und in den beiden vorausgegangenen Kalenderjahren dürfen keine Kuren angetreten oder beendet worden sein. Auch Beamte, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden sind, haben Anrecht auf eine Kur, wenn diese zur Wiederherstellung der Dienstfähigkeit führt.
Pflegebedürftigkeit
Die Aufwendungen für berufliche Pflegekräfte bei der häuslichen Pflege sind monatlich beihilfefähig:
- Pflegegrad 2 (Personen mit erheblichen Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten) bis zur Höhe von 20 Prozent.
- Pflegegrad 3 (Personen mit schweren Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten) bis zur Höhe von 40 Prozent.
- Pflegegrad 4 (Personen mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten) bis zur Höhe von 60 Prozent.
- bei außergewöhnlich hohem Pflegeaufwand in Pflegegrad 5 bis zu 80 Prozent der Kosten einer Krankenpflegekraft.
Bei einer häuslichen Pflege durch selbst beschaffte Pflegehilfen sind monatlich folgende Pflegegeld-Pauschalen beihilfefähig:
- Pflegegrad 2: 316 Euro,
- Pflegegrad 3: 545 Euro,
- Pflegegrad 4: 728 Euro,
- Pflegegrad 5: 901 Euro.
Beihilfe bei stationärer Pflege
Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung sind beihilfefähig, wenn ein Eigenanteil überschritten wird:
- Bei Beihilfeberechtigten mit Angehörigen: 30 Prozent des Einkommens.
- Bei Beihilfeberechtigten ohne Angehörige und bei gleichzeitiger stationärer Pflege des Beihilfeberechtigen und aller berücksichtigungsfähiger Angehöriger: 70 Prozent des Einkommens.
Einkommen sind die Dienst- und Versorgungsbezüge ohne den kinderbezogenen Familienzuschlag (Kindergeld) sowie Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder laufendes Erwerbseinkommen von Ehegatten.
So erhalten Sie Beihilfe in Bremen und Bremerhaven
Antragsgrenzen und Fristen
Auch in Bremen gibt es eine sogenannte Bagatellgrenze: Erst wenn Ihre Aufwendungen, etwa für Arztrechnungen oder für Medikamente, insgesamt den Betrag von 200 Euro übersteigen, wird die Beihilfe auf Antrag erstattet. Abweichend von den Vorschriften des Bundes gewährt man Beamten in Bremen jedoch auch dann Beihilfe, wenn die Aufwendungen aus sechs Monaten diese Summe nicht erreichen.
Beantragen müssen Sie die Beihilfe innerhalb eines Jahres nach Entstehung der Aufwendungen, spätestens jedoch ein Jahr nach der ersten Ausstellung der Rechnung.
Wichtig: Nach Empfang der Beihilfe müssen alle Belege, die von der Festsetzungsstelle zurückgegeben wurden, noch drei Jahre aufbewahrt werden. Auf Anforderung hat sie der Beihilfeberechtigte vorzulegen, soweit sie nicht bei einer Versicherung verbleiben.
Das Wichtigste der Beihilfe in Bremen zusammengefasst:
- Familienbezogenes Bemessungssystem, maximal 85 Prozent Beihilfe
- Kostendämpfungspauschale gestaffelt nach Bemessungssätzen
- Keine Beihilfe für die Leistung von Heilpraktikern
- Wahlleistungen wie Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung werden nicht erstattet
- In bestimmten Fällen werden auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel erstattet, etwa bei Kindern bis zum 12. Lebensjahr.
Informieren Sie sich jetzt über die Restkostenversicherung
Als Landes- oder Kommunalbeamter von Bremen sind Sie verpflichtet, eine Restkostenversicherung abzuschließen. Denn als Beamtenanwärter oder Beamter auf Probe übernimmt die Beihilfe nur 50 Prozent Ihrer Gesundheitskosten