Beihilfeverordnung Nordrhein Westfalen
Die Nordrhein-Westfälische Beihilfeverordnung (BVO NRW) regelt die Gewährung von Beihilfe für aktive und pensionierte Landesbeamte und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Ehe- und eingetragene Lebenspartner sind berücksichtigungsfähig, wenn ihre steuerlichen Einkünfte im Kalenderjahr vor Stellung des Beihilfeantrags nicht höher waren als 18.000 Euro. In diesem Punkt unterscheidet sich die Beihilfe in NRW von der Regelung der Beihilfe für Bundesbeamte: Deren Ehegatten/Lebenspartner dürfen nur Einkünfte bis zu 17.000 Euro haben.
So bemisst sich Ihre Beihilfe in NRW
Bei den Beihilfe-Bemessungssätzen orientiert sich NRW an den Regelungen der Bundesbeihilfeverordnung. Bei einem Beitragszuschuss von minestesn 90 Euro für eine private Krankenversicherung einschließlich Pflegepflichtversicherung ermäßigt sich der Beihilfebemessungssatz um 10 Prozentpunkte.
Eigenbehalt: Das müssen Sie in NRW selbst zahlen
Für jedes Kalenderjahr, in dem Sie Aufwendungen geltend machen, wird die Beihilfe um einen pauschalen Geldbetrag einmalig gekürzt. Die Höhe der Kostendämpfungspauschale hängt ab von Ihrer Besoldungsgruppe und davon, ob Sie aktiver Beamter, Versorgungsempfänger oder Witwer (Hinterbliebener) sind. Die Beträge werden bei Teilzeitbeschäftigung im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit vermindert.
Diese Tabelle gibt Ihnen einen Überblick:
Besoldungsgruppen | Betrag | Höchstbetrag Ruhestands- | Höchstbetrag |
---|---|---|---|
A 7 – A 11 | 150 Euro | 105 Euro | 60 Euro |
A 12 – A 15, B 1, C 1, C 2, H 1 – H 3, R 1, W 1, W 2 | 300 Euro | 210 Euro | 120 Euro |
A 16, B 2, B 3, C 3, H 4, H 5, R 2, R 3, W 3 | 450 Euro | 315 Euro | 180 Euro |
B 4 – B 7, C 4, R 4 – R 7 | 600 Euro | 420 Euro | 240 Euro |
Höhere Besoldungsgruppen | 750 Euro | 525 Euro | 300 Euro |
* Die Kostendämpfungspauschale bemisst sich bei Ruhestandsbeamten nach dem Ruhegehaltssatz, welcher der Berechnung des Ruhegehaltes tatsächlich zugrunde liegt, doch höchstens zu 70 Prozent.
** Bei Witwen und Witwern beträgt die Pauschale 60 Prozent des Ruhegehaltssatzes, maximal jedoch 40 Prozent der oben genannten Beträge.
Die Kostendämpfungspauschale vermindert sich für jedes berücksichtigungsfähige Kind um 60 Euro.
Die Pauschale entfällt für
- Beamte und Beamtinnen, die in einer Besoldungsklasse niedriger als A7 sind,
- Beamte und Beamtinnen auf Widerruf im Vorbereitungsdienst,
- Waisen,
- Beihilfeberechtigte in der Gesetzlichen Krankenversicherung,
- für Aufwände bei dauernder Pflegebedürftigkeit.
Bei Witwen und Witwern und in den Fällen der Gewährung von n an Hinterbliebene im Todesfall entfällt im Jahr des Todes des berechtigten die Pauschale und – soweit es sich noch um Aufwendungen des Verstorbenen handelt – auch im Folgejahr.
Bitte beachten Sie:
Maßgebend für die Einbehaltung der Kostendämpfungspauschale ist das Datum der Rechnungsstellung (nicht mehr wie früher das Datum des Entstehens der Aufwendungen, etwa Behandlung durch den Arzt oder Kauf von Arznei). Machen Sie mit einem Beihilfeantrag an die Beihilfestelle Aufwände aus verschiedenen Jahren geltend, so ist es möglich, dass die festgesetzte Beihilfe um Kostendämpfungspauschalen mehrerer Jahre gekürzt wird.
Belastungsgrenzen
Beihilfefähige Aufwendungen werden Ihnen auch gekürzt, wenn Sie bei einer stationären Behandlung im Krankenhaus Wahlleistungen in Anspruch nehmen und bei der Versorgung durch den Zahnarzt. Näheres dazu finden Sie unter den entsprechenden Punkten hier auf dieser Seite.
Damit die finanziellen Belastungen für den Beihilfeberechtigten nicht zu hoch werden, setzt die Nordrhein-Westfälische Beihilfeverordnung eine Belastungsgrenze:
Die Summe aller Ihrer Selbstbehalte darf im Kalenderjahr nicht höher sein als zwei Prozent Ihrer Bruttojahresdienstbezüge oder Bruttojahresversorgungsbezüge. Wird diese Grenze überschritten, werden Ihnen für das betreffende Kalenderjahr keine weiteren Selbstbehalte abgezogen. Im Gegenteil: Überschreiten Ihre Aufwendungen die Belastungsgrenze, werden sie Ihnen erstattet. Ob Ihre Aufwendungen die Grenze überschritten haben, ermittelt die Beihilfestelle, an die Sie Ihren Beihilfeantrag richten.
Dazu ein Beispiel:
Peter ist Landebeamter der Besoldungsgruppe A 10, er verdient rund 3.342 Euro im Monat. Im Jahr 2013 hat er eine Kostendämpfungspauschale von 150 Euro entrichtet. Peter musste für einige Tage ins Krankenhaus. Er entschied sich für eine Behandlung durch den Chefarzt und für ein Zweibettzimmer. Dies sind Wahlleistungen, für die er einen Selbstbehalt gezahlt hat. Außerdem mussten bei ihm zwei Zähne aufwendig saniert und mit Gold überkront werden. Da von diesen Material- und Laborkosten nur 60 Prozent als beihilfefähig anerkannt werden, hat er auch in diesem Fall einen Eigenanteil gezahlt. Wie berechnet sich seine Beihilfe?
Peters Selbstbehalte:
Kostendämpfungspauschale 150 Euro
Selbstbehalt zahntechnische Leistungen 400 Euro
Eigenbeteiligung für Wahlleistungen im Krankenhaus (Chefarzt, Zweibettzimmer) 300 Euro
Belastung / Abzüge für ein Jahr insgesamt 850 Euro
Durch die Belastungsgrenze reduziert sich Peters finanzielle Belastung wie folgt:
Aufgrund seiner Jahresbezüge von 40.104 Euro ist seine persönliche Belastungsgrenze festgesetzt auf 602 Euro (1,5 Prozent seines Bruttojahresgehalts). Diese 602 Euro werden von seinen Belastungen (850 Euro) abgezogen. Die Differenz von 248 Euro bekommt Peter zusätzlich zur Beihilfe erstattet.
Für diese Aufwendungen zahlt die Beihilfe in NRW
Arzneimittel
Mit seinen Regeln für die Beihilfefähigkeit von Arzneimitteln entspricht NRW im Wesentlichen den Regelungen des Bundes.
Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen:
Aufwände für wissenschaftlich noch nicht anerkannte Heilbehandlungen können von der obersten Dienstbehörde auf Grund des Gutachtens eines Amts- oder Vertrauensarztes für beihilfefähig erklärt werden. Zur Gruppe dieser Heilbehandlungen zählen etwa Ayurvedische Medizin, Ozontherapie und Fußreflexzonenmassagen.
Beihilfefähig sind Aufwände für hormonelle Mittel zur Schwangerschaftsverhütung nur bei Personen bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres und bei Personen ab Vollendung des 48. Lebensjahres.
Heilbehandlungen
Ärztlich verordnete, wissenschaftlich anerkannte Behandlungen (Krankengymnastik, Massagen, Fangopackungen) im notwendigen und angemessenen Umfang sind im Rahmen der vom Finanzministerium NRW vorgegebenen Höchstbeträge beihilfefähig, sofern sie von Gesundheits- und Medizinalfachberufen (Krankengymnasten und Masseure, nicht jedoch Gymnastiklehrer oder Kosmetikerinnen) durchgeführt werden.
Heilpraktiker
Kosten für die Behandlung durch Heilpraktikerinnen oder Heilpraktiker sind auf Grundlage des beihilferechtlichen Gebührenverzeichnisses NRW für Heilpraktikerleistungen beihilfefähig.
Hilfsmittel einschließlich Sehhilfen
Beihilfe bekommen Sie nur für die im Hilfsmittelkatalog der BVO aufgeführten Hilfsmittel und nur bis zu festgelegten Höchstbeträgen, bis zu 1.400 Euro je Ohr für Hörgeräte und 800 Euro für Perücken. Personen, die älter als 14 Jahre sind, bekommen für die vom Augenarzt erstmalig verordnete Sehhilfe Beihilfe, wenn die Änderung der Sehschärfe mindestens 0,5 Dioptrien beträgt.
Für Brillengestelle bekommen Sie keine Beihilfe – nur die Sportbrillen von Schulkindern sind beihilfefähig.
Krankenhausbehandlung
Bei Inanspruchnahme von Wahlleistungen werden zehn Euro je Aufenthaltstag für die privatärztliche Behandlung und 15 Euro je Aufenthaltstag für höchstens 30 Tage im Kalenderjahr für die Unterkunft im Zweibettzimmer von den beihilfefähigen Kosten abgezogen. Der Eigenanteil ist maximal für 30 Tage beziehungsweise 750 Euro je beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Person im Kalenderjahr anzusetzen.
Bei Behandlung in einer Privatklinik sind die Kosten nur bis zur Höhe der Kosten einer Behandlung in einem dem Behandlungsort nächstgelegenen Krankenhaus der Maximalversorgung (Universitätsklinikum) beihilfefähig. Pro Tag wird ein darüber hinaus gehender Selbstbehalt in Höhe von 25 Euro täglich in Abzug gebracht. Mehraufwendungen für die Inanspruchnahme eines Einbettzimmers sind nicht beihilfefähig. Ersatzweise werden dann aber die Kosten eines Zweibettzimmers als beihilfefähig anerkannt.
Zahnbehandlung und Implantate
Zahntechnische Leistungen sind zu 70 Prozent beihilfefähig. Auf diesen beihilfefähigen Betrag wird der personenbezogene Bemessungssatz angewendet. Bei einer Versorgung mit Zahnersatz wird also im Regelfall von 70 Prozent der beihilfefähigen Laborkosten eine Beihilfe von zum Beispiel 50 Prozent (alleinstehender Beamter) oder 70 Prozent (Beamter mit zwei Kindern) ausgezahlt.
Kosten für die Versorgung mit Implantaten sind nur unter sehr engen Voraussetzungen (und nach vorheriger Anerkennung durch die Festsetzungsstelle aufgrund eines amtsärztlichen Gutachtens beihilfefähig, dann jedoch in voller Höhe. Vor Beginn der Behandlung müssen Sie der Beihilfestelle einen Heil- und Kostenplan vorlegen.
Wird eine Implantat-Versorgung gewählt, deren Kosten nicht als beihilfefähig anerkannt werden können, so werden neben den Kosten für die Suprakonstruktion (Brücken, Kronen, Prothesen) für insgesamt maximal acht Implantate (je zwei für jede Kieferhälfte) je Implantat 450 Euro als beihilfefähige Aufwendungen anerkannt. Bereits vorhandene Implantate werden mitgerechnet, wenn für sie Beihilfe gezahlt wurde.
Im Gegensatz zum Bund und anderen Bundesländern erhalten auch Beamte auf Widerruf in Nordrhein-Westfalen Leistungen für Zahnersatz.
Rehabilitation und Kur
Die BVO unterscheidet vier verschiedene Kur- und Reha-Maßnahmen:
Ambulante und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, ambulante Kuren sowie Mutter-/Vater-Kind-Kuren. Diese unterscheiden sich in der Ausrichtung der Maßnahmen, im Genehmigungsverfahren sowie im Erstattungsanspruch.
Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung sind beihilfefähig bei
- ambulanter Rehabilitation: Die Maßnahme ist auf 20 Behandlungstage, bei chronisch kranken Kindern auf eine Behandlungsdauer bis zu 30 Kalendertagen einschließlich der Reisetage begrenzt. Kosten sind bis zu 20 Euro täglich beihilfefähig.
- ambulanter Kur: Die Dauer ist auf 23 Kalendertage einschließlich der Reisetage begrenzt. Zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Kurtaxe sowie den Fahrtkosten wird ein Zuschuss von 30 Euro täglich gewährt.
- Müttergenesungskuren, Mutter-/Vater-Kind-Kuren: Kosten dieser Maßnahmen können bis zu 23 Kalendertagen (bei chronisch kranken Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr 30 Kalendertage) einschließlich der Reisetage als beihilfefähig berücksichtigt werden. Notwendige Begleitpersonen erhalten Beihilfe für Unterkunft, Verpflegung sowie Kurtaxe bis zu 55 Euro täglich. Väter und Mütter als notwendige Begleitpersonen und mitgenommene Geschwisterkinder bekommen einen Zuschuss von 30 Euro pro Tag.
- stationärer Rehabilitationsmaßnahme: Die Dauer des Aufenthaltes ist auf 23 Kalendertage einschließlich der Reisetage begrenzt. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Behandlung sind grundsätzlich in Höhe des Betrages (Pauschbetrag) beihilfefähig, den die gewählte Einrichtung mit einem Sozialversicherungsträger (zum Beispiel gesetzliche Krankenkasse) vereinbart hat.
Ambulante Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen werden in Abständen von vier Behandlungsjahren anerkannt.
Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen sind beihilfefähig, wenn im laufenden oder in den drei vorangegangenen Kalenderjahren nicht bereits eine als beihilfefähig anerkannte Maßnahme durchgeführt wurde.
Aufwendungen bei Pflegebedürftigkeit
Bei der Pflege sind Beamte und Beamtinnen aus NRW privilegiert. Besonders wenn sie vollstationär versorgt werden. Während der Bund seine Beamten auf die Sätze der Gesetzlichen Pflegeversicherung beschränkt, ist NRW deutlich großzügiger. Zwar verweist auch dieses Bundesland zunächst auf die Pflegesätze. Sind die tatsächlichen Kosten allerdings höher als die Pflegesätze, gewährt das Land den Rest als Zuschuss bis zu diesen Höchstbeträgen (ambulante Pflegesachleistung):
- bei Pflegegrad 4 1.000 Euro,
- bei Pflegegrad 5 1.995 Euro.
Bei Pflegegeldbezug erhalten beihilfeberechtigte Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 und 5 einen Pflegezuschlag in Höhe von 150 beziehungsweise 240 Euro monatlich.
Bei der stationären Pflege in einem Pflegeheim unterscheidet sich die Berechnung des Eigenanteils für die Beihilfefähigkeit von Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten. Zu den Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung einschließlich Investitionskosten wird nur dann Beihilfe gewährt, wenn diese bestimmte Einkommensgrenzen übersteigen:
- 50 Prozent des Einkommens bei Beihilfeberechtigten ohne Angehörige oder bei gleichzeitiger stationärer Pflege des Beihilfeberechtigten und aller Angehörigen,
- 30 Prozent des Einkommens bei Beihilfeberechtigten mit einem Angehörigen,
- 25 Prozent des um 600 Euro verminderten Einkommens bei Beihilfeberechtigten beziehungsweise der um 450 Euro verminderten Bezüge bei Versorgungsempfängern mit mehreren Angehörigen.
Wird zu den Aufwendungen für die Pflege eines Angehörigen Beihilfe gewährt, sind dem Einkommen des Beihilfeberechtigten das Erwerbseinkommen, die Versorgungsbezüge sowie die Renten aus der Gesetzlichen Rentenversicherung und aus einer Alters- oder Hinterbliebenenversorgung des Ehe-/Lebenspartners hinzuzurechnen. Die den Eigenanteil übersteigenden Kosten für Unterkunft und Verpflegung einschließlich Investitionskosten werden von der Beihilfestelle als Beihilfe gezahlt.
Geburt
Für die Säuglings- und Kinderausstattung gewährt NRW eine pauschale Beihilfe von 170 Euro je Kind.
So erhalten Sie Beihilfe in NRW
Zur Gewährung der Beihilfe müssen die Aufwendungen einen Betrag von 200 Euro übersteigen. Erreichen die Aufwendungen aus zehn Monaten diese Summe nicht, so wird davon abweichend Beihilfe gewährt, wenn die Aufwendungen 15 Euro übersteigen. Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Aufwände, spätestens jedoch ein Jahr nach der ersten Ausstellung der Rechnung beantragt wird.
Das Wichtigste kurz zusammengefasst:
- Kostendämpfungspauschale
- zwischen 150 Euro und 750 Euro in Abhängigkeit der Besoldungsgruppe
- Leistungen von Heilpraktikern sind beihilfefähig
- Pauschale Beihilfen für Implantate
- Zahntechnische Leistungen sind zu 70 Prozent beihilfefähig, auch für Beamte auf Widerruf
- Sehr umfangreiche Leistungen im Pflegefall
- Beihilfe für vier unterschiedliche Reha-und Kurmaßnahmen.
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