Beihilfeverordnung Rheinland Pfalz
Die wichtigsten Unterschiede im Beihilferecht in Rheinland-Pfalz gegenüber dem des Bundes erklären sich am besten am Fall von Richard, der als Referent für Pharmazie im Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Trier arbeitet. Er erwägt einen Wechsel ans Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Dabei schaut er sich auch an, ob die Konditionen bei seinem alten oder neuen Dienstherrn besser sind. Unterschiede stellt er dabei besonders bei der Einkommensgrenze für seine Frau Clara fest, beim Eigenbehalt und bei der Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen.
Für wen erhalten Sie Beihilfe in Rheinland-Pfalz?
Nach der Elternzeit arbeitet Richards Frau Clara seit einigen Monaten wieder als Rechtsanwaltsfachangestellte halbtags und verdient damit 980 Euro monatlich zum Familieneinkommen dazu. Demnächst erhält Richard deshalb keine Beihilfe mehr für sie. Die Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehegatten liegt nämlich für Ehen, die nach dem 31. Dezember 2011 geschlossen wurden, auf dem Niveau des steuerlichen Grundfreibetrags, derzeit also bei 8.820 Euro. Dies gilt auch für Ehen, die zwar vor dem 1. Januar 2012 geschlossen wurden, der Beihilfeanspruch aber erst ab dem 1. Januar 2012 entstanden ist. Paare, die vor dem 1. Januar 2012 geheiratet haben, bekommen Beihilfe bis zu einer Einkommensgrenze von 20.450 Euro, wenn der Beihilfeanspruch ebenfalls vor diesem Stichtag entstanden ist. Maßgeblich ist immer das Einkommen zwei Jahre vor dem Jahr, in dem sie beantragt wird. Für Bundesbeamte liegt die Grenze bei 17.000 Euro Jahreseinkommen. Clara, die im Jahr 12.740 Euro Einkommen erzielt, liegt über dem Grundfreibetrag, aber weit unterhalb der Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Angehörige von Bundesbeamten. Diesen Punkt kann Richard also auf die Pro-Seite für einen Wechsel setzen.
So bemisst sich die Beihilfe in Rheinland-Pfalz
Was den Bemessungssatz für Beihilfen angeht, liegt das Land gleichauf mit den Bemessungssätzen im Bund.
Eigenbehalt: Das müssen Sie in Rheinland-Pfalz selbst zahlen
Bisher muss sich Richard für beihilfefähige Aufwendungen einen pauschalen Betrag als Eigenbehalt anrechnen lassen. Bis zur Grenze der sogenannten Kostendämpfungspauschale muss er auch Aufwendungen, die grundsätzlich beihilfefähig sind, selber finanzieren. Erst wenn die Grenze überschritten ist, bekommt er Beihilfe. Die Kostendämpfungspauschale gilt jeweils für ein Jahr.
Besoldungsgruppe | Kostendämpfungspauschale für aktive Beamte |
---|---|
A 7 – A 8 | 100 Euro |
A 9 – A 11 | 150 Euro |
A 12 – A 15, B 1, C 1, C 2, H 1 – H 3, R 1, W 1 | 300 Euro |
A 16 , B 2, B 3, C 3, H 4, H 5, R 2, R 3, W 2 | 450 Euro |
B 4 – B 7, C 4, R 4 – R 7, W 3 | 600 Euro |
Höhere Besoldungsgruppen | 750 Euro |
Besonders wichtig für Beamte mit Familie: Die Kostendämpfungspauschale sinkt für jedes Ihrer berücksichtigungsfähigen Kinder um 40 Euro. Richard ist bisher in die Besoldungsgruppe A11 eingruppiert. Wegen seines dreijährigen Sohnes Julian liegt seine Kostendämpfungspauschale bei 110 Euro im Jahr.
Versorgungsempfänger müssen weniger selbst zahlen: Die Kostendämpfungspauschale berechnet sich nach ihrem individuellen Ruhegehalt und beträgt maximal 70 Prozent der vollen Pauschale. Für Witwen, Waisen und hinterbliebene Lebenspartner/-innen beträgt die Pauschale 55 Prozent des Ruhegehaltssatzes, maximal jedoch 40 Prozent der Pauschale. Im Todesjahr des Partners sind sie von der Kostendämpfungspauschale gänzlich ausgenommen. Für Waisen gilt das dauerhaft.
Bestimmte Aufwendungen sind in Rheinland-Pfalz gänzlich vom Eigenbehalt ausgenommen. Beispielsweise privilegiert der Dienstherr Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge und Früherkennung, Schwangerschaftsüberwachung und Pflegeleistungen. Hierfür bekommen Sie auch dann bereits Unterstützung Ihres Dienstherrn, wenn Sie die Kostendämpfungspauschale noch nicht erreicht haben.
Für diese Aufwendungen erhalten Sie Beihilfe in Rheinland-Pfalz
Für einige Extras können rheinland-pfälzische Beamte wie Richard Beihilfe beantragen:
Für Beamte des Bundes sind Fahrtkosten nur ausnahmsweise beihilfefähig, wenn sie ärztlich verordnet sind, wie etwa bei Transporten mit dem Krankenwagen. Rheinland-Pfalz zahlt hingegen grundsätzlich für die Beförderung eines Erkrankten zum nächstgelegenen Behandlungsort. Die Aufwendungen sind begrenzt auf die Kosten des günstigsten Verkehrsmittels, also in der Regel Bus und Bahn. Nur wenn der behandelnde Arzt bescheinigt, dass der Gesundheitszustand des Erkrankten etwas anderes nicht zulässt, sind auch Kosten für die Benutzung bequemerer Verkehrsmittel, wie zum Beispiel des eigenen Pkw, beihilfefähig. Auch für junge Familien zeigt sich das westliche Bundesland großherzig: Als Ihr Sohn Julius zur Welt kam, erhielt Richard eine pauschale Beihilfe von 150 Euro für die Säuglings- und Kleinkinderausstattung.
Zahntechnische Material- und Laborkosten sind für Bundesbeamte nur zu 40 Prozent beihilfefähig. Rheinland-pfälzische Beamte dagegen können sich über Beihilfe für 60 Prozent der Kosten freuen. Bei Zahnimplantaten sind für Beamte aus Rheinland-Pfalz bis zu zwei Implantate pro Kiefer ohne Weiteres beihilfefähig. Für weitere Implantate muss eine Indikation bestehen. Besonders wichtig für Einsteiger: Zahntechnische und implantologische Leistungen sind nur für Beamte beihilfefähig, die länger als ein Jahr ununterbrochen im öffentlichen Dienst beschäftigt sind.
Wahlleistung nur bei schriftlicher Vereinbarung beihilfefähig
Als Richard vom Beamtenverhältnis auf Probe ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit wechselte, musste er sich entscheiden. Drei Monate lang hatte er Zeit, zu erklären, ob er bei Krankenhausbehandlungen künftig Wahlleistungen in Anspruch nehmen möchte oder nicht. Nun lässt er sich jeden Monat 26 Euro von seinen Bezügen abziehen, damit er sich künftig vom Chefarzt behandeln lassen kann. Auch die Unterbringung im Zweibettzimmer ist jetzt für ihn beihilfefähig. Anrechnen lassen muss er sich dafür aber auch jetzt noch einen Eigenbehalt von zwölf Euro pro Tag des Krankenhausaufenthaltes.
Wichtig: Vor der Erbringung der Wahlleistung sollte der Beamte eine entsprechende schriftliche Vereinbarung mit dem Krankenhaus treffen. Insofern verweist das rheinland-pfälzische Beihilferecht auf die allgemein Regelung des Krankenhausentgeltgesetzes. Achtet der Beamte nicht auf die Einhaltung dieser Regelung, kann die Feststetzungsstelle die Erstattung der Wahlleistungen verweigern.
Beihilfe für Pflegeleistungen
Wird Richard, seine Frau oder sein berücksichtigungsfähiger Sohn pflegebedürftig, erhält er auch für diese Aufwendungen Beihilfe. Für die häusliche Pflege hat Rheinland-Pfalz Obergrenzen und Pauschalen festgelegt.
Pflegegrad | Betreuung durch einen Pflegedienst (Obergrenze) | Betreuung durch eine selbstbeschaffte Person (Pauschale) |
---|---|---|
1 | ||
2 | 689 Euro | 316 Euro |
3 | 1.298 Euro | 545 Euro |
4 | 1.612 Euro | 728 Euro |
5 | 1.995 Euro | 901 Euro |
Daneben sind Aufwendungen für teilstationäre und stationäre Pflege beihilfefähig. Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung inklusive Investitionskosten übernimmt das Land ebenso wenig wie der Dienstherr im Bund – es sein denn, die Kosten übersteigen bestimmte Eigenanteile. Die hat der Dienstherr in Rheinland-Pfalz wie folgt festgelegt: Für Alleinstehende oder wenn alle Angehörigen ebenfalls in vollstationären Einrichtungen gepflegt werden, beträgt der Eigenanteil 70 Prozent der Einnahmen. Aktiven Beamten mit Angehörigen werden 510 Euro von ihrem Einkommen abgezogen. Der Eigenanteil an den Kosten der Unterbringung beträgt für die, die nur einen Angehörigen haben, 40 Prozent der verbleibenden Summe. Wer mehr als einen Angehörigen hat, muss sich 35 Prozent der verbleibenden Summe anrechnen lassen. Versorgungsempfängern zieht die Beihilfestelle nur 360 Euro ab.
Beihilfe für Aufwendungen im Todesfall
In Todesfällen übernimmt Rheinland-Pfalz ebenfalls Verantwortung: Beihilfe gibt es für Leichenschau, einen einfachen Holzsarg, Einsargung, Überführung vom Sterbeort zur Beisetzungsstelle, Einäscherung, Urne, Erwerb der Grabstelle oder Beisetzungsstelle für die Urne bis maximal 250 Euro, Beisetzung und die Anlage der Grabstelle inklusive Grundlage für ein Grabdenkmal.
Für diese Aufwendungen gibt es keine Beihilfe in Rheinland-Pfalz
Bestimmte Aufwendungen sind in dem westlichen Bundesland grundsätzlich nicht beihilfefähig. Zum Beispiel bekommen Richard und seine Frau Grunduntersuchungen wie den Gesundheits-Check nicht erstattet. Für Bundesbeamte ist diese Leistung vom 35. Lebensjahr an alle zwei Jahre beihilfefähig. Insofern würde Richard sich also bei einem Wechsel zu einer Bundesbehörde besser stellen. Außerdem sind potenzsteigernde Arzneimittel, Diätmittel und solche Schutzimpfungen von der Beihilfe ausgeschlossen, die nicht vom Robert-Koch-Insitut empfohlen sind. Insofern sind die Regelung in Bund und Land allerdings sehr ähnlich.
So erhalten Sie Beihilfe in Rheinland-Pfalz
Anders als im Bund hat Richard in Rheinland-Pfalz länger Zeit, seinen Beihilfeantrag zu stellen. Bis zu zwei Jahre nach Entstehen der Aufwendungen kann er sie bei der Beihilfefestsetzungsstelle geltend machen. Als Bundesbeamter hätte sein Antrag schon nach einem Jahr keine Aussicht auf Erfolg mehr.
Wie auf Bundesebene müssen die Aufwendungen durch Rechnungskopien nachgewiesen werden, die nach Bearbeitung des Antrags nicht zurückgegeben werden. Zusätzlich verlangt die Beihilfestelle, dass Sie nachweisen, welche Kosten die Krankenversicherung übernommen hat. Wenn Sie den Nachweis einer privaten Restkostenversicherung mit bestimmten Quoten vorlegen, wird die Beihilfestelle allerdings auf Einzelnachweise verzichten.
Das Wichtigste der Beihilfe in Rheinland-Pfalz zusammengefasst:
- Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehegatten auf dem Niveau des Grundfreibetrags
- 26 Euro monatlich für Wahlleistungen
- Kostendämpfungspauschale statt Eigenbehalt in Einzelfällen
- Pauschalbeihilfe für Säuglings- und Kleinkindausstattung
- Zahntechnische Material- und Laborkosten bis zu 60 Prozent beihilfefähig
- Zweijährige Frist für den Beihilfeantrag.
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