Beihilfeverordnung Saarland
Das kleine Bundesland im Westen der Republik bietet Beamten bei der Beihilfe wenig Extras. Insbesondere Wahlleistungen, die für die meisten Beamten mehr oder weniger beihilfefähig sind, müssen Sie selber bezahlen.
Michaela L. wurde nach ihrem Studium als Vermessungsoberinspektoranwärterinnen beim Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz eingestellt und verbringt den größten Teil ihrer Ausbildung im Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung in Saarbrücken. An ihrem Beispiel lassen sich die Unterschiede zwischen der Beihilfeverordnung für das Saarland und den Regelungen des Bundes aufzeigen.
Für wen erhalten Sie Beihilfe im Saarland
Michaela lebt mit Jonas zusammen. Da sie noch nicht verheiratet sind, bekommt Michaela keine Beihilfe für die Aufwendungen ihres Freundes. Aber auch nach der Hochzeit, die für den kommenden Sommer geplant ist, wird sie keinen Ersatz für seine Aufwendungen bekommen. Die Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Angehörige im Saarland liegt bei 16.000 Euro jährlich. Das ist geringer als auf Bundesebene, wo Ehegatten 17.000 Euro im Jahr hinzu verdienen dürfen, ohne dass der Anspruch entfällt. Jonas verdient als Bauingenieur deutlich mehr.
So bemisst sich die Beihilfe im Saarland
Was den Bemessungssatz angeht, sind Sie im Saarland Bundesbeamten gleich gestellt: Für aktive Beamte, Versorgungsempfänger, Ehegatten und berücksichtigungsfähige Kinder gelten im Saarland die gleichen Sätze wie im Bund. Mit einer Ausnahme: Versorgungsempfänger, deren Beiträge zu einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung 15 Prozent seines Ruhegehaltes übersteigen, erhalten einen Bemessungssatz von 80 Prozent.
Eigenbehalt: Das müssen Sie im Saarland selbst zahlen
Als Beamter im Saarland müssen Sie mit einer so genannten Kostendämpfungspauschale leben. Geregelt ist sie genauso wie im Nachbarland Rheinland-Pfalz. Bis zu bestimmten Schwellenwerten müssen Sie auch Aufwendungen, die grundsätzliche beihilfefähig sind, selber finanzieren. Erst wenn die Grenze überschritten ist, bekommen Sie das Geld tatsächlich ausgezahlt. Die Pauschale gilt jeweils für ein volles Kalenderjahr.
Besoldungsgruppe | Kostendämpfungspauschale für aktive Beamte |
---|---|
A 7 – A 8 | 100 Euro |
A 9 – A 11 | 150 Euro |
A 12 – A 15, B 1, C 1, C 2, H 1 – H 3, R 1, W 1 | 300 Euro |
A 16, B 2, B 3, C 3, H 4, H 5, R 2, R 3, W 2 | 450 Euro |
B 4 – B 7, C 4, R 4 – R 7, W 3 | 600 Euro |
Höhere Besoldungsgruppen | 750 Euro |
Besonders wichtig für Beamte mit Familie: Die Kostendämpfungspauschale sinkt für jedes Ihrer berücksichtigungsfähigen Kinder um 40 Euro.
Versorgungsempfänger müssen weniger selbst zahlen: Die Kostendämpfungspauschale berechnet sich nach ihrem individuellen Ruhegehalt und beträgt maximal 70 Prozent der vollen Pauschale. Für Witwen, Waisen und hinterbliebene Lebenspartner und -innen beträgt die Pauschale 55 Prozent des Ruhegehaltssatzes, maximal jedoch 40 Prozent der Pauschale. Im Todesjahr des Partners sind sie von der Pauschale gänzlich ausgenommen. Für Waisen gilt das dauerhaft.
Auch Michaela ist als Beamtenanwärterin von der Kostendämpfungspauschale ausgenommen.
Bestimmte Aufwendungen sind im Saarland gänzlich vom Eigenbehalt ausgenommen, zum Beispiel Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge und Früherkennung, Schwangerschaftsüberwachung und Pflegeleistungen sind privilegiert. Hierfür bekommen Sie auch dann bereits Beihilfe, wenn Sie die Kostendämpfungspauschale noch nicht erreicht haben.
Für diese Aufwendungen erhalten Sie Beihilfe im Saarland
Vorsorgemaßnahmen
Maßnahmen zur Vorsorge und Früherkennung von Krankheiten wie Krebs, Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind für Sie im gleichen Maße beihilfefähig wie für Bundesbeamte.
Fahrkosten zum nächstgelegenen Behandlungsort
Während für Beamte des Bundes Fahrtkosten nur ausnahmsweise beihilfefähig sind, wenn sie ärztlich verordnet sind, wie etwa bei Transporten mit dem Krankenwagen, gibt es für Sie im Saarland grundsätzlich Beihilfe für die Beförderung zum nächstgelegenen Behandlungsort. Die Aufwendungen sind begrenzt auf die Kosten des günstigsten Verkehrsmittels, also in der Regel Bus und Bahn. Nur wenn Ihr behandelnder Arzt bescheinigt, dass Ihr Gesundheitszustand etwas anderes nicht zulässt, sind auch Kosten für die Benutzung bequemerer Verkehrsmittel, wie zum Beispiel des eigenen Pkw, beihilfefähig.
Beihilfefähigkeit von Aufwendungen bei Geburten
Ein kleines Zuckerchen erhalten junge Familien im Saarland zur Geburt eines Kindes: Dann können sie sich über eine kleine pauschale Unterstützung für die Säuglings- und Kleinkindausstattung in Höhe von 128 Euro freuen.
Beihilfefähigkeit von Heilkur- und Sanatoriumsbehandlung
Wenn ein Amtsarzt die Notwendigkeit bescheinigt und die Beihilfestelle die Behandlung vorher genehmigt hat, sind für Sie im Saarland auch Heilkuren und Sanatoriumsbehandlungen beihilfefähig. Wichtig: Innerhalb von drei Jahren steht Ihnen nur eine Behandlung oder Heilkur zu.
Beihilfe für Pflegeleistungen
In Pflegefällen verweist die Beihilfeverordnung des Saarlandes auf die Leistungen der Pflegeversicherung nach dem Elften Buch des Sozialgesetzbuchs. Hier sind folgende Sätze festgelegt:
Pflegegrad | Für häusliche Pflege | Für häusliche Pflege durch selbstbeschaffte Pflegehelfer | Für vollstationäre Pflege |
---|---|---|---|
1 | |||
2 | 689 Euro | 316 Euro | 770 Euro |
3 | 1.298 Euro | 545 Euro | 1.262 Euro |
4 | 1.612 Euro | 728 Euro | 1.775 Euro |
5 | 1.995 Euro | 901 Euro | 2.005 Euro |
Pflegebedürftige Beihilfeberechtigte aller Pflegegrade erhalten zudem Beihilfe für Aufwendungen zusätzlicher Betreuungsleistungen in entsprechender Anwendung der Regelungen des Elften Buchs des Sozialgesetzbuchs bis zur Höhe von 125 Euro monatlich.
Beihilfe für Aufwendungen im Todesfall
In Todesfällen erhalten Sie oder Ihre Hinterbliebenen einen kleinen Obolus für die entstehenden Aufwendungen. Für Leichenschau, Sarg, Einsargung und Aufbahrung, Urne und Einäscherung, den Erwerb einer Grabstelle oder eines Beisetzungsplatzes, die Beisetzung und die Anlegung einer Grabstelle einschließlich der Grundlage für ein Grabdenkmal erhalten Sie immerhin bis zu 525 Euro. Bundesbeamte erhalten dagegen Beihilfe lediglich die Überführung der Leiche, wenn sich der Todesfall fern der Heimat ereignet hat. Wenn ein berücksichtigungsfähiges Kind stirbt, gewährt die Beihilfestelle nur 225,50 Euro, weil dabei in der Regel geringere Kosten entstehen als bei der Beerdigung eines Erwachsenen. Steht Ihnen für den Todesfall Sterbe- oder Bestattungsgeld zu, reduziert sich Ihr Anspruch: Bekommen Sie mehr als 1.023 Euro, sinkt die Beihilfe auf 307 Euro beziehungsweise 205 Euro für Kinder. Sind es mehr als 2.045 Euro, erhalten Sie gar keine Beihilfe mehr.
Dafür bekommen Sie keine Beihilfe im Saarland
Im Saarland bekommen Sie für viele Leistungen keine Beihilfe von Ihrem Dienstherrn. Insbesondere im Falle eines Krankenhausaufenthaltes müssen Sie aufpassen. Während im Bund und in vielen anderen Bundesländern Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer zum Standard für Beamte zählen, sind diese Annehmlichkeiten im Saarland nicht beihilfefähig. Sie müssen sie alleine finanzieren.
Vorsicht ist auch geboten, wenn Sie Heilbehandlungen wie Massagen oder Physiotherapie von nahen Angehörigen durchführen lassen. Damit hat auch Michaela aus dem Fallbeispiel schlechte Erfahrung gemacht. Wegen ihrer ständigen Nackenverspannung hatte ihr Orthopäde ihr Fango und Massagen verordnet. Mit dem Rezept war sie zu ihrer Schwägerin gegangnen, die eine Physiotherapie-Praxis in Saarbrücken führt. Für die anschließend eingereichten Rechnungen erhielt sie allerdings nur zu einem ganz geringen Teil Beihilfe. Aufwendungen, die von Angehörigen erbracht werden, betrachtet die Beihilfestelle als nicht beihilfefähig. Da auch Michaels Schwägerin insofern zu den nahen Angehörigen zählt, erstattet die Beihilfestelle nur die nachweisbaren Kosten, die ihr für die verbrauchten Fangopackungen entstanden.
Besondere Regelungen für Beamte auf Widerruf
Wichtig für Einsteiger: Aufwendungen für Leistungen nach Abschnitt C Nr. 214 bis 217 und 220 bis 224 (Konservierende Leistungen) sowie den Abschnitten F, J und K (Prothetik, Kieferorthopädie, Aufbiss-Hilfen, Schienen) des Gebührenverzeichnisses der Gebührenordnung für Zahnärzte sind für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst nicht beihilfefähig. Das gilt auch für ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Anders ist es nur, wenn der Beihilfeberechtigte zuvor drei oder mehr Jahre ununterbrochen im öffentlichen Dienste beschäftigt gewesen ist.
So erhalten Sie Beihilfe im Saarland
Rechnungen müssen Sie nur bis zu einem Mindestwert von 100 Euro sammeln, bevor Sie Ihren Antrag an die Beihilfestelle schicken. Ein Jahr lang haben Sie Zeit, Beihilfe zu beantragen, danach verfällt Ihr Anspruch. Daher gilt: Erreichen Sie innerhalb von zehn Monaten die Bagatellgrenze von 100 Euro nicht, dürfen Sie den Antrag ausnahmsweise trotzdem stellen.
Das Wichtigste der Beihilfe im Saarland zusammengefasst:
- Einkommensgrenze für Ehegatten bei 16.000 Euro
- Kostendämpfungspauschale abhängig von der Besoldungsgruppe zwischen 100 und 700 Euro
- niedrige Bagatellgrenze von 100 Euro
- 128 Euro pauschale Beihilfe für Säuglings- und Kleinkindausstattung zur Geburt
- Heilbehandlungen durch nahe Angehörige sind nicht beihilfefähig
- Wahlleistungen sind nicht beihilfefähig.
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