Beihilfeverordnung Thüringen
Viel geändert hat sich durch die eigene Beihilfeverordnung in Thüringen nicht. In einigen wichtigen Detailregelungen aber stimmen Bund und Land nun nicht mehr überein. Zum Beispiel bei Wahlleistungen, Kuren und Leistungen der häuslichen Krankenpflege. Nicht immer zu Ihrem Nachteil. Teilweise ist Ihr Dienstherr in Thüringen sogar großzügiger.
Für wen erhalten Sie Beihilfe in Thüringen?
Als thüringischer Beamter erhalten Sie wie Bundesbeamte Beihilfe nicht nur für eigene Aufwendungen, sondern auch für solche, die Sie für berücksichtigungsfähige Angehörige gemacht haben. Dazu zählen im Familienzuschlag berücksichtigte Kinder, Lebenspartner und Ehegatten. Im Bund dürfen diese im zweiten Jahr vor Antragstellung nicht mehr als 17.000 Euro jährlich verdient haben. Als thüringischer Beamter sind Sie etwas besser gestellt. Die Einkommensgrenze liegt für Ihren Ehe- oder Lebenspartner bei 18.000 Euro jährlich. Abweichend von den Beihilfevorschriften im Bund sind in Thüringen ausdrücklich auch Mütter unehelicher Kinder beihilfeberechtigter Väter in die Gruppe der berücksichtigungsfähigen Angehörigen einbezogen – zumindest für die Kosten der Geburt.
So bemisst sich die Beihilfe in Thüringen
Die Bemessungssätze für Beihilfen sind in Thüringen im Grundsatz gleich denen der Beihilfeverordnung des Bundes. Eine Sonderregelung trifft die Verordnung für Beihilfeberechtigte, die freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Für sie erhöht sich der Bemessungssatz auf 100 Prozent der Aufwendungen, die übrig bleiben, nachdem die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse abgezogen wurden. Das gilt jedoch ausdrücklich nicht für solche Leistungen, für die die gesetzliche Krankenkasse gar nicht zahlt.
Eigenbehalt: Das müssen Sie in Thüringen selbst zahlen
Der Eigenbehalt ist für die Beihilfe in Thüringen einfach geregelt: Von der festgesetzten Beihilfe zieht Ihnen die Beihilfestelle je Arznei- oder Verbandmittel, Medizinprodukt oder dergleichen pauschal vier Euro ab. Ausdrücklich ausgenommen sind davon nur Aufwendungen von Waisen und für berücksichtigungsfähige Kinder. Auch die Beihilfeberechtigten, die freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, müssen sich den Eigenbehalt nicht anrechnen lassen. Zudem sind Aufwendungen im Zusammenhang mit Schwangerschaftsbeschwerden oder einer Entbindung nicht betroffen. Und noch eine Gruppe bekommt für ihre gesamten Aufwendungen Beihilfe: Beamte und Beamtinnen auf Widerruf im Vorbereitungsdienst.
Darüber hinaus ist Ihr Eigenbehalt wie im Bund auf die Belastungsgrenze von zwei Prozent Ihrer jährlichen Einkünfte, bei chronisch Kranken von einem Prozent der jährlichen Einkünfte begrenzt.
Für diese Aufwendungen erhalten Sie Beihilfe in Thüringen
In Thüringen gibt es Beihilfe wie im Bund grundsätzlich nur für notwendige und wirtschaftlich angemessene Aufwendungen. Großzügig ist Ihr Dienstherr bei der Beihilfefähigkeit von Implantaten. Abweichend zum Bundesrecht sind für sie mindestens vier Implantate pro Kiefer beihilfefähig. Treffen bestimmte Indikationen ein, können Sie sogar für noch mehr Implantate Beihilfe erwarten.
Auch für Wahlleistungen im Fall von Krankenhausbehandlungen bekommen Sie als thüringischer Beamter grundsätzlich Beihilfe. Allerdings müssen Sie sich hier einen besonderen Eigenbehalt anrechnen lassen. Nachdem die Beihilfestelle Ihren persönlichen Bemessungssatz angewendet hat, zieht sie von Ihren Aufwendungen 25 Euro für wahlärztliche Leistungen und 7,50 Euro für spezielle Unterbringung ab. Pro Aufenthaltstag versteht sich.
Zum Vorteil der thüringischen Beamten und Beamtinnen hat das Land die Sätze für Pflegeleistungen geregelt. Besonders für Leistungen der häuslichen Pflege sind für thüringische Beamte außergewöhnlich hohe Sätze beihilfefähig.
Pflegegrad | Obergrenze für häusliche Pflege | Obergrenze für vollstationäre Pflege | Pauschalbeihilfe für häusliche Pflege |
---|---|---|---|
1 | |||
2 | 671 Euro | 770 Euro | 316 Euro |
3 | 1.341 Euro | 1.262 Euro | 545 Euro |
4 | 2.012 Euro | 1.775 Euro | 728 Euro |
5 | 3.352 Euro | 2.005 Euro | 901 Euro |
Pflegebedürftige Beihilfeberechtigte aller Pflegegrade erhalten zudem Beihilfe für Aufwendungen zusätzlicher Betreuungsleistungen in entsprechender Anwendung der Regelungen des Elften Buchs des Sozialgesetzbuchs bis zur Höhe von 125 Euro monatlich.
Für diese Aufwendungen gibt es keine Beihilfe in Thüringen
Zurückhaltender ist Ihr Dienstherr bei Kuren. Als thüringischer Beamter müssen Sie anders als Beamte des Bundes mindestens fünf Jahre warten, bis Sie zum ersten Mal eine Kur beantragen können, danach müssen bis zur nächsten Kur mindestens drei Jahre vergehen. Für junge Bundesbeamte gibt es die Wartezeit nicht. Sie haben nach drei Jahren zum ersten Mal Anspruch auf eine Kur, wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen.
So erhalten Sie Beihilfe in Thüringen
Ihren Beihilfeantrag müssen Sie wie im Bund innerhalb eines Jahres bei der Beihilfestelle einreichen. Die Bagatellgrenze liegt ebenfalls bei 200 Euro im Jahr. Nur wenn Sie innerhalb von zehn Monaten diese Summe nicht erreichen, ist Ihr Beihilfeantrag ausnahmsweise zulässig, wenn die Aufwendungen 15 Euro übersteigen.
Das Wichtigste der Beihilfe in Thüringen zusammengefasst:
- Seit 2012 gilt in Thüringen eine eigene Beihilfeverordnung
- Freiwillig gesetzliche Versicherte erhalten spezielle Bemessungssätze
- Eigenbehalt: Von der festgesetzten Beihilfe für Arznei- und Verbandmittel werden pauschal vier Euro abgezogen
- Vier Implantate pro Kiefer sind beihilfefähig – im Einzelfall sogar mehr
- Beihilfe für besonders hohe Obergrenzen bei häuslicher Pflege
- Beihilfe für Wahlleistungen wird um Eigenbehalt gemindert.
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