Ehegattennachversicherung
Der Nachversicherte hat den Vorteil, dass er Leistungen sofort und ohne Wartezeit in Anspruch nehmen kann – und das oft zu besonders guten Konditionen.
Die Ehegattennachversicherung weitet den Schutz der privaten Krankenversicherung auf den Ehegatten aus. Viele Menschen wollen mehr als nur eine Grundversorgung, wenn es um die Krankenversicherung geht, und wählen deshalb die private statt der gesetzlichen Krankenversicherung aus. Aber auch wenn die PKV eine bessere ärztliche Versorgung und viele Extras bietet, hat sie einen entscheidenden Nachteil: Die Familie ist nicht automatisch mitversichert, wie das bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist.
Bei der Ehegattennachversicherung entfällt die Allgemeine Wartezeit, wenn der Vertrag des bereits versicherten Ehegatten schon mindestens drei Monate besteht und innerhalb von zwei Monaten nach der Eheschließung eine gleichartige Versicherung beantragt wird (§ 3 Abs. 2b AVB KKV). Dies gilt nur für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeld-Versicherungen. Für den neu hinzukommenden Ehegatten wird jedoch eine Risikoprüfung durchgeführt.