Erhöhung des Versicherungsschutzes in der PKV

Wer eine private Krankenversicherung abschließt, legt bei Vertragsabschluss den Leistungsumfang seines Versicherungsschutzes fest. Möchte der Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz erhöhen, muss er einige Bedingungen erfüllen oder den Tarif wechseln. Ein Tarifwechsel muss bei der Krankenversicherung beantragt werden.

In der Regel ist für einen Tarifwechsel eine erneute Risikoprüfung notwendig, was bedeutet, dass sich der Versicherungsnehmer einer erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen muss. Wird der Versicherungsschutz reduziert, entfällt die Risikoprüfung. Nutzen Versicherungsnehmer das Angebot ihrer Versicherung, ein vereinbartes Krankentagegeld zu erhöhen, entfallen hierbei Risikoprüfung und Wartezeit.

Ob Heirat, Eintragung einer Lebenspartnerschaft, Familiengründung, Gehaltserhöhung, Ausbildungsbeginn oder -ende eines Kindes, Scheidung, der Wechsel in die Selbstständigkeit oder in ein Angestelltenverhältnis oder der Eintritt in Altersteilzeit bis zum wohlverdienten Ruhestand. Jede neue Lebensphase geht einher mit veränderten Ansprüchen an die eigene private Krankenversicherung.

Die einzelnen PKV-Anbieter bieten in ihrem Tarifsystem unterschiedlich leistungsstarke, häufig in Abstufungen, Krankenvollversicherungen an. Diese können je nach Angebot der jeweiligen Krankenversicherung flexibel um Zusatztarife beziehungsweise Module ergänzt werden. Das heißt, dass jeder Versicherte seinen Versicherungsschutz nach der aktuellen persönlichen oder wirtschaftlichen Situation anpassen – also erhöhen oder wieder reduzieren – kann.