PKV-Tarifwechsel
Sie möchten Ihre Krankenversicherung oder Ihren Tarif wechseln? Dann sind Sie hier richtig.
kostenloses Versicherungsupdate
deutliche Tarifoptimierung
hohe Zeitersparnis

PKV Versicherungen im Vergleich
Versicherung einfach wechseln
Oft gestellte Fragen
Der Unterschied zwischen einem Wechsel des PKV Anbieters und des PKV Tarifes Ihres derzeitigen Anieters liegt darin, dass Sie – ohne Rückstellungen zu verlieren, in einen anderen Tarif bei Ihrer bestehenden Versicherungsgesellschaft wechseln. Dadurch bleiben Sie bei Ihrer Versicherung versichert, wechseln lediglich in einen anderen Tarif.
In unserer jahrzehntelanger Praxisarbeit bot sich häufig folgendes Bild: Da ist ein Kunde jahrzehntelang bei einer PKV versichert und hatte eben auch entsprechnd jahrzehntelang Beiträge zur PKV bezahlt. Dementsprechend hat der Kunde auch hohe Alterungsrückstellungen gebildet. Gleichzeitig hat der Kunde auch einige Tarifanpassungen (Beitragserhöhungen) in dem Tarif mitgemacht. Wenn dieser Kunde nun den Tarif wechselt und dabei angenommen auch in einen Tarif wechselt, der noch nicht so viele Beitragserhöhungen „hinter sich“ hat, dann wirken die Rückstellungen und der günstigere, neue Tarif. In der Praxis kam es hin und wieder dazu, dass – rein mathematisch – eine PKV einem Kunden nach einem Tarifwechsel sogar noch Geld mitgeben müsste, der Kunde also tatsächlich nicht nur kostenlos krankenversichert (Mit Ausnahme der Pflegepflichtversicherung) wäre, sondern rechnerisch noch Geld erhalten müsste monatlich… Wie die Versicherungen dies bislang vermeiden, ist nicht bekannt.
Das darf sie nicht. In der Praxis gibt es aber Versicherungen, die da eher hilfreich sind und Versicherungen, die sich da eher sperren. Die Gründe sind klar: Würden alle PKV versicherte nun wissen, dass sie völlig kostenlos und teilweise mit kaum Leistungseinbußen in einen anderen Tarif wechseln könnten und sich dabei häufig hunterte Euro monatlich sparen, würden das dann nicht viel mehr Leute tun? Für die PKV Versicherung bedeutet das: „Prämienabrieb“, also Minderbeiträge in den Beständen. Aber es muss auch gesagt sein, dass es nicht immer sinnvoll ist, den Tarif zu vorschnell zu wechseln. Stichwort: „Alte Welt /Neue Welt.“
Einige wichtige Dinge haben sich ab 2009 in der Privaten Krankenversicherung geändert.
Es wurde der sogenannte Basistarif eingeführt. Die Alterungs-Rückstellungen können mitgenommen werden bei einem Versichererwechsel. Wer also bis 2008 PKV versichert war und danach den Tarif nicht gewechselt hatte, ist noch in der „Alten Welt“ und hat einen sogenannten „Bisex-Tarif„. „Bisex“ bedeutet dabei, dass die Privaten Krankenversicherungen zwischen männlich und weiblich unterschieden hatten und die Tarife entsprechend verschieden kalkuliert waren. Seit 2009 ist das nicht mehr so, da es nur noch die Unisextarife im Neugeschäft gibt (Dennoch bleiben die Bi-Sex-Tarife im Versichertenbestand bestehen). Dabei sind Tarife für Männer und Frauen gleich kalkuliert. Wer von einem Bisex Tarif in einen Unisextarif wechselt, sollte sich über die Nachteile informieren lassen. Als Mitglied, oder Versicherter in einem Unisextarif steht Ihnen der Standardtarif der PKV nicht mehr offen! Diesem Versichertenkreis steht der Basistarif offen. In der Praxis sieht man hier jedoch in fast allen Fällen Nachteile. Wer in den Standardtarif wechseln kann, steht häufig besser da.
Seit einigen Jahren bieten sogenannte Tarifoptimierer einen kostenpflichtigen Service an. Man prüft für Sie den Wechsel des Tarifs und wenn dadurch eine monatliche Ersparnis für Sie herausspringt, erhält der Optimierer eine Prämie von Ihnen. Oft ein 6-faches, manchmal auch 12-faches der Monatsersparnis.
Eigentlich fair, jedoch sollten Sie an der Stelle wissen, dass Ihre PKV Ihnen diesen Tarifwechsel auch kostenfrei ermöglicht. Zugegeben sind manche Versicherer hier eher hilfreich, manche weniger. Wir helfen Ihnen auch gern bei einem Tarifwechsel kostenlos. Nutzen Sie gern unserer Erfahrung und know how.
Das ist sehr schwer pauschal zu beantworten. Es kommt nämlich auf einige Faktoren an:
- Wie lange sind Sie bei Ihrer bestehenden Privaten Krankenversicherung schon Mitglied?
- Wie hoch ist Ihr Beitrag?
- Hatten Sie vorher schon einmal in einen anderen Tarif gewechselt?
- Wie alt / jung Sie sind.
Abhängig von diesen Faktoren kann ein Wechsel sich sehr lohnen und ein paar Hundert Euro weniger monatlich sind keine Seltenheit. Sehen Sie sich die Änderungen der Leistungen im neuen Tarif, in den Sie zu wechseln gedenken, aber auch genau an. Selbst wenn die Leistungseinbußen oft gering sind, sollten Sie das gut prüfen.
Der § 204 VVG Der Paragraph enthält Ihr gesetzlich verbrieftes Recht auf einen Tarifwechsel.
Bemerkenswert an dieser Stelle ist noch zu erwähnen, dass Sie jederzeit in einen Tarif mit Minderleitung, also weniger Leistungsumfang wechseln können. Auch ohne Zuschläge und ohne dass der Versicherer ablehnen kann.
Wenn Sie aber eine Leistung erhöhen und verbessern möchten, dann kann der Versicherer Zuschläge oder möglicherweise auch Leistungs-Ausschlüsse verlangen.