Kostenloser PKV-Tarifwechsel

PKV-Beitrag zu hoch? Tarifwechsel ohne Neuabschluss prüfen
  • kostenloses Versicherungsupdate

  • deutliche Tarifoptimierung

  • hohe Beitragsersparnis

1
2
3
5.0
powered by Google
Ihre Daten sind sicher – Keine Weitergabe an Dritte

Tarifwechsel – einfach und vom Fachmann – aber 100% kostenlos!

Schneller Wechsel, viele Vorteile

Manchmal kann ein Tarifwechsel besser sein als ein Versichererwechsel

Wenn Sie mit dem Preis- Leistungsverhältnis Ihrer Privaten Krankenversicherung undzufrieden sind, kann ein Tarifwechsel vorteilhaft sein. Unserer Erfahrung und vor allem dem Feedback unserer Kunden nach zu urteilen, zeigen sich einige PKV Unternehmen manchmal nicht so sehr hilfsbereit wie man sich wünschen würde. Durch unsere guten Verbindungen zu den Versicherern können wir Ihnen auch in dem Punkt weiter helfen.

Oft gestellte Fragen

Ein Tarifwechsel in Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) kann oft die beste Lösung sein, wenn Sie Ihre Beiträge senken möchten, ohne dabei Ihre gewohnten Leistungen zu verlieren.

Warum sollten Sie sich für einen Tarifwechsel entscheiden?

  • 30 Jahre Erfahrung: Wir haben über drei Jahrzehnten Erfahrung im Bereich der privaten Krankenversicherung und wissen genau, wie man die besten Tarife für Sie findet.

  • Kostenlos und unverbindlich: Der Tarifwechsel erfolgt ohne Kosten für Sie. Unsere Beratung ist völlig unverbindlich – Sie entscheiden, ob und wann Sie wechseln möchten.

  • Ohne Honorar: Unsere Unterstützung ist honorarfrei. Wir arbeiten ausschließlich in Ihrem Interesse und ohne versteckte Kosten.

  • Individuelle Unterstützung: Wir bieten Ihnen professionelle Unterstützung während des gesamten Prozesses – von der ersten Anfrage bis zur finalen Umstellung. Wir helfen Ihnen, den optimalen Tarif zu finden, der genau zu Ihren Bedürfnissen passt.

Mit unserer Expertise und persönlichen Betreuung stellen wir sicher, dass der Wechsel für Sie so einfach und vorteilhaft wie möglich wird. Sie müssen sich um nichts kümmern – wir stehen Ihnen zur Seite!

In unserer jahrzehntelanger Praxisarbeit bot sich häufig folgendes Bild:

Da ist ein Kunde jahrzehntelang bei einer PKV versichert und hatte eben auch entsprechend jahrzehntelang Beiträge zur PKV bezahlt. Dementsprechend hat der Kunde auch hohe Alterungsrückstellungen gebildet. Gleichzeitig hat der Kunde auch einige Tarifanpassungen (Beitragserhöhungen) in dem Tarif mitgemacht. Wenn dieser Kunde nun den Tarif wechselt und dabei angenommen auch in einen Tarif wechselt, der noch nicht so viele Beitragserhöhungen “hinter sich” hat, dann wirken die Rückstellungen und der günstigere, neue Tarif.

In der Praxis kam es hin und wieder dazu, dass – rein mathematisch – eine PKV einem Kunden nach einem Tarifwechsel sogar noch “Geld mitgeben” müsste, der Kunde also tatsächlich nicht nur kostenlos krankenversichert (Mit Ausnahme der Pflegepflichtversicherung) wäre, sondern rechnerisch noch Geld erhalten müsste monatlich… Wie die Versicherungen dies bislang vermeiden, ist nicht bekannt.

Das darf sie nicht. In der Praxis gibt es aber Versicherungen, die da eher hilfreich sind und Versicherungen, die sich da eher sperren. Die Gründe sind klar: Würden alle PKV versicherte nun wissen, dass sie völlig kostenlos und teilweise mit kaum Leistungseinbußen in einen anderen Tarif wechseln könnten und sich dabei häufig hunterte Euro monatlich sparen, würden das dann nicht viel mehr Leute tun? Für die PKV Versicherung bedeutet das: “Prämienabrieb”, also Minderbeiträge in den Beständen. Aber es muss auch gesagt sein, dass es nicht immer sinnvoll ist, den Tarif zu vorschnell zu wechseln. Stichwort: “Alte Welt /Neue Welt.”

Einige wichtige Dinge haben sich ab 2009 in der Privaten Krankenversicherung geändert.

Es wurde der sogenannte Basistarif eingeführt. Die Alterungs-Rückstellungen können mitgenommen werden bei einem Versichererwechsel. Wer also bis 2008 PKV versichert war und danach den Tarif nicht gewechselt hatte, ist noch in der “Alten Welt” und hat einen sogenannten “Bisex-Tarif“. “Bisex” bedeutet dabei, dass die Privaten Krankenversicherungen zwischen männlich und weiblich unterschieden hatten und die Tarife entsprechend verschieden kalkuliert waren. Seit 2009 ist das nicht mehr so, da es nur noch die Unisextarife im Neugeschäft gibt (Dennoch bleiben die Bi-Sex-Tarife im Versichertenbestand bestehen). Dabei sind Tarife für Männer und Frauen gleich kalkuliert. Wer von einem Bisex Tarif in einen Unisextarif wechselt, sollte sich über die Nachteile informieren lassen. Als Mitglied, oder Versicherter in einem Unisextarif steht Ihnen der Standardtarif der PKV nicht mehr offen! Diesem Versichertenkreis steht der Basistarif offen. In der Praxis sieht man hier jedoch in fast allen Fällen Nachteile. Wer in den Standardtarif wechseln kann, steht häufig besser da.

Seit einigen Jahren bieten sogenannte Tarifoptimierer einen kostenpflichtigen Service an. Man prüft für Sie den Wechsel des Tarifs und wenn dadurch eine monatliche Ersparnis für Sie herausspringt, erhält der Optimierer eine Prämie von Ihnen. Oft ein 6-faches, manchmal auch 12-faches der Monatsersparnis.

Eigentlich fair, jedoch sollten Sie an der Stelle wissen, dass Ihre PKV Ihnen diesen Tarifwechsel auch kostenfrei ermöglicht. Zugegeben sind manche Versicherer hier eher hilfreich, manche weniger. Wir helfen Ihnen auch gern bei einem Tarifwechsel kostenlos.

Nutzen Sie gern unserere Erfahrung und know how.

Das ist sehr schwer pauschal zu beantworten. Es kommt nämlich auf einige Faktoren an:

  1. Wie lange sind Sie bei Ihrer bestehenden Privaten Krankenversicherung schon Mitglied?
  2. Wie hoch ist Ihr Beitrag?
  3. Hatten Sie vorher schon einmal in einen anderen Tarif gewechselt?
  4. Wie alt / jung Sie sind.

Abhängig von diesen Faktoren kann ein Wechsel sich sehr lohnen und ein paar Hundert Euro weniger monatlich sind keine  Seltenheit. Sehen Sie sich die Änderungen der Leistungen im neuen Tarif, in den Sie zu wechseln gedenken, aber auch genau an. Selbst wenn die Leistungseinbußen oft gering sind, sollten Sie das gut prüfen. Wir unterstützen Sie dabei kostenlos.

Der § 204 VVG Der Paragraph enthält Ihr gesetzlich verbrieftes Recht auf einen Tarifwechsel.

Bemerkenswert an dieser Stelle ist noch zu erwähnen, dass Sie jederzeit in einen Tarif mit Minderleitung, also weniger Leistungsumfang wechseln können. Auch ohne Zuschläge und ohne dass der Versicherer ablehnen kann.

Wenn Sie aber eine Leistung erhöhen und verbessern möchten, dann kann der Versicherer Zuschläge oder möglicherweise auch Leistungs-Ausschlüsse verlangen.

Jetzt 100% kostenlos gem. § 204 VVG anfragen

Fordern Sie Ihr Angebot kostenlos & unverbindlich an. Unterstützung und Betreuung durch Ihren persönlichen Experten inklusive.