HALLESCHE Tarif NK Select XL 1200
Große Leistungsvielfalt für alle, die Großes vorhaben.
Tarif mit jährlichem Selbstbehalt von 1.200,- €.
Mit dem Top-Schutz NK.select XL profitieren Sie von der ganzen Kompetenz aus über 30 Jahren Erfahrung mit dem mehrfach ausgezeichneten Tarif NK. Vor allem aber von modernen, leistungsstarken Verbesserungen und einem Maximum an Wahlfreiheit, die für Singles und Familien den allerbesten Gesundheitsschutz möglich machen. Das ist Gesundheit neu gedacht – und neu gemacht!
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Leistungsmerkmale
Geltungsbereich – Wie lange besteht Versicherungsschutz bei vorübergehendem Aufenthalt im außereuropäischen Ausland? | Weltgeltung bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt. | |||
Kündigungstermin – Ist der 31.12. des Jahres der mögliche Kündigungstermin? | Eine Kündigung ist nach Ende der Mindestvertragsdauer mit einer Frist von 15 Tagen zum Ende eines jeden Monats möglich. | |||
Mindestlaufzeit des Vertrages – Wie lang ist die Mindestlaufzeit des Vertrages? | 2 Jahre. | |||
Niedrigere SB für Kinder – Ist die Selbstbeteiligung bei Kindern und Jugendlichen hälftig? | Ja. | |||
Tariflicher Selbstbehalt – Auf welche Teilbereiche bezieht sich der tariflich vereinbarte Selbstbehalt? | Amb., stat. und dent. Leistungen erfolgen abzgl. einer jährlichen SB von 3.000 Euro. | |||
Wartezeiterlass – Wird auf die Wartezeiten verzichtet oder erfolgt eine Anrechnung? | Ja, bei Anrechnung einer PKV/GKV oder mit ärztl. Zeugnis. | |||
Primärarztprinzip | Nein. Sie können direkt zum Spezialarzt. | |||
Optionstarif – Handelt es sich um einen Optionstarif? | Nein | |||
| Ja, verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen anderen Staat als einen Mitgliedstaat der Europäischen Union, oder des Europäischen Wirtschaftsraums, kann das Versicherungsverhältnis aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt werden. Der Versicherer kann im Rahmen dieser anderweitigen Vereinbarung einen angemessenen Beitragszuschlag verlangen. Der Versicherer verpflichtet sich, eine solche anderweitige Vereinbarung zu treffen, wenn dies spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes beantragt wird. Die anderweitige Vereinbarung kann einen Tarifwechsel in einen anderen Tarif vorsehen und beginnt in unmittelbarem Anschluss an das bisherige Versicherungsverhältnis. Zum Erhalt der erworbenen Rechte und Alterungsrückstellungen bei einer späteren Rückverlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes nach Deutschland kann dabei zusätzlich eine Anwartschaftsversicherung für das bisherige Versicherungsverhältnis vereinbart werden. | |||
Beitragsbefreiung bei Elterngeldbezug – Besteht Anspruch auf eine Beitragsbefreiung während des Bezugs von Elterngeld? | Nein, aber beitragsfreie Mitversicherung ab Geburt im 1. Lebensjahr | |||
Europäisches Ausland ohne Vereinbarung | ja | |||
Außereuropäisches Ausland mit Vereinbarung & mit Einschränkung | ja | |||
Außereuropäisches Ausland ohne Vereinbarung | ja, mind. 12 Monate. | |||
Kind allein versicherbar | Ja | |||
Beitragsrückerstattung (BRE) | Ja | |||
Wieviel BRE wird jährlich erstattet? | 1. Jahr: 1 Monatsbeitrag (MB) 2. Jahr: 1,5 MB, 3. Jahr: 2 MB, 4. Jahr 2,5 MB, 5. Jahr: 3 MB und jedes weitere Jahr ebenfalls 3 MB. |
Ambulanter Leistungsbereich
Absolute Selbstbeteiligung | 1.200,- EUR | |||
Ärztliche Behandlungen – Wird für ambulante ärztliche Behandlungen geleistet? | Erstattet werden im Rahmen der tariflichen Leistungssätze die Aufwendungen für ambulante ärztliche Heilbehandlungen. | |||
Arznei- und Verbandmittel – Werden Arznei- und Verbandmittel erstattet? | Ja, 100%, Arzneimittel aus der Apotheke. | |||
Ambulante Kuren – Werden ambulante Kurleistungen erstattet? | Ja, für ambulante Heilbehandlung, keine Leistung für Unterkunft und Verpflegung. | |||
Beitragsrückerstattung – Werden Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit gewährt? | Im Rahmen der erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung werden ab dem 1. Jahr 1 Monatsbeitrag (MB), dem 2. Jahr 1,5 MB, dem 3. Jahr 2 MB, dem 4. Jahr 2,5 MB, dem 5. Jahr 3 MB gezahlt. | |||
Besonderheiten – Gibt es Besonderheiten? | Ja, Kinderwunsch-Behandlungen, beitragsfreie Mitversicherung ab Geburt für das erste Lebensjahr, Kinderbetreuungspauschale, Familien- und Haushaltshilfe, Erstattung für Kryokonservierung, Schulungen für chronisch Kranke, digitale Gesundheitsanwendungen | |||
Gebührenordnung – Wird auf die Einhaltung der Gebührenordnung verzichtet? | Ja, mit Honorarvereinbarung. | |||
Heilmittel – Werden Heilmittel erstattet? | Ja, 100 % gemäß tariflichem Heilmittelverzeichnis | |||
Heilpraktiker – Werden Heilpraktikerleistungen erstattet? | Ja, 80% der Aufwendungen, maximal 2.400 Euro Erstattungsbetrag pro Kalenderjahr. | |||
Hilfsmittel – Werden Hilfsmittel erstattet? | Ja, 100 % | |||
Häusliche Krankenpflege – Wird für eine häusliche Krankenpflege geleistet? | Ja, 100% der angemessenen Kosten für häusliche Krankenpflege unter bestimmten Bedingungen. | |||
Naturheilverfahren – Wird für Naturheilverfahren geleistet? | Der Versicherer leistet im vertraglichen Umfang für Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden und Arzneimittel, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Er leistet darüber hinaus für Methoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis als ebenso erfolgsversprechend bewährt haben oder die angewandt werden, weil keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen. Der Versicherer kann jedoch seine Leistungen auf den Betrag herabsetzen, der bei der Anwendung vorhandener schulmedizinischer Methoden oder Arzneimittel angefallen wäre. | |||
Psychotherapie – Wird für Psychotherapie geleistet? | Ja, 90 % ohne eine Sitzungszahlbegrenzung, auch 100% der Kosten für Soziotherapie, für höchstens 120 Stunden innerhalb von 3 Jahren unter bestimmten Bedingungen | |||
Sehhilfen – Werden Sehhilfen erstattet? | 100 % bis zu 450 Euro. Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Veränderung der Sehschärfe um mind. 0,5 Dioptrien | |||
| 100 % bis zu 2.500 Euro für jedes Auge, erneuter Anspruch für das jeweilige Auge frühestens 5 Jahre nach der letzten Operation | |||
Transportkosten ambulant – Werden die Transportkosten zu einer ambulanten Heilbehandlung erstattet? | Ja, 100% zum / vom nächsten geeigneten Arzt oder KH, bei Notfall, Gehunfähigkeit, Dialyse, Tiefenbestrahlung oder Chemotherapie oder amb. OP unter bestimmten Bedingungen. | |||
Vorsorgeuntersuchungen – Wird für Vorsorgeuntersuchungen geleistet? | Ja 100% nach gesetzlich eingeführten Programmen und für weitere tariflich genannte Vorsorge- u. Check-up-Untersuchungen, ohne Anrechnung auf Bonus oder SB, ohne Berücksichtigung bei BRE | |||
Schutzimpfungen – Werden Schutzimpfungen erstattet? | Ja 100% für Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) empfohlen werden, ohne Anrechnung auf Bonus oder SB, ohne Berücksichtigung bei BRE | |||
| Ja, max. 3 Entziehungsmaßnahmen, nicht bei Nikotinsucht. | |||
Palliativbehandlung – Wird für nicht-ärztliche ambulante palliative Versorgung geleistet? | Erstattet werden 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für spezialisierte ambulante Palliativversorgung bis zu der Höhe des Betrags, der für die Versorgung eines Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung aufzuwenden wäre, wenn die spezialisierte ambulante Palliativversorgung ärztlich verordnet ist und der Versicherte durch Ärzte und Fachkräfte für spezialisierte ambulante Palliativversorgung versorgt wird. |
Stationärer Leistungsbereich
Ausgleichs-KHT – Werden Ausgleichsleistungen bei Nichtinanspruchnahme von Wahlleistungen erstattet? | Ja, insgesamt 110 Euro bei Verzicht auf Wahlleistungen. |
Beitragsrückerstattung – Werden Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit gewährt? | m Rahmen der erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung werden ab dem 1. Jahr 1 Monatsbeitrag (MB), dem 2. Jahr 1,5 MB, dem 3. Jahr 2 MB, dem 4. Jahr 2,5 MB, dem 5. Jahr 3 MB gezahlt. |
Besonderheiten – Gibt es Besonderheiten? | Ja, für med. notwendigen Rücktransport, Überführung im Todesfall und Bestattung außerhalb der BRD. |
Gebührenordnung – Wird auf die Einhaltung der Gebührenordnung verzichtet? | Ja, eine Erstattung erfolgt auch über den Höchstsatz der GOÄ hinaus. |
Stationäre Kuren – Werden stationäre Kurleistungen erstattet? | Ja, für ambulante Heilbehandlung, nicht für Unterkunft und Verpflegung. |
Anschlussheilbehandlung – Leistet der Tarif für Anschlussheilbehandlung? | Ja, eine Zusage ist nicht nötig. |
Stationäre Kostenerstattung – Welche Kostenerstattung sieht der Tarif bei einer stationären Heilbehandlung vor? | Ja, 100% für Regelleistungen, 1- oder 2-Bettzimmer und Privatarzt. |
Transportkosten stat. – Werden die Transportkosten zu einer stationären Behandlung erstattet? | Ja, 100% zum / vom nächsten geeigneten KH, bei Notfall, Gehunfähigkeit, Chemotherapie unter bestimmten Bedingungen |
Stationäre Psychotherapie – Welche Kostenerstattung sieht der Tarif bei einer stationären Psychotherapie vor? | Ja, 100% gemäß des tariflichen Umfanges. |
Entziehungsmaßnahmen – Werden Entziehungsmaßnahmen erstattet? | Ja, max. 3 Entziehungsmaßnahmen, nicht bei Nikotinsucht. |
Hospizbehandlung – Wird für Versorgung in einem stationären Hospiz geleistet? | Ja, Erstattung auch für stationäre oder teilstationäre Versorgung in einem Hospiz bis zu dem Betrag, der für die Versorgung des Versicherten von der GKV aufzuwenden wäre |
Rooming-In – Werden Aufwendungen für „Rooming-In“ erstattet? | Ja, wenn das Kind zu Beginn des Aufenthaltes im Krankenhaus seinen 16. Geburtstag noch nicht erreicht hat. |
Dentaler Leistungsbereich
Zahnärztliche Behandlung – In welchem Umfang wird für Zahnbehandlung geleistet? | Erstattet werden 100 % der Aufwendungen für Zahnbehandlung (allgemeine, konservierende und chirurgische Leistungen, Röntgenleistungen, Behandlungen von Mund- und Kiefererkrankungen, Parodontose Behandlungen sowie Untersuchungen und Beratungen) | |||
| Zahnprophylaxe ohne Anrechnung auf einen Bonus oder Selbstbehalt und ohne Berücksichtigung im Rahmen der Beitragsrückerstattung. | |||
Zahnersatz – In welchem Umfang wird für Zahnersatz geleistet? | Erstattet werden 90% der Kosten für Zahnersatz sowie dazugehörige Begleitleistungen. Als Zahnersatz gelten Prothesen, Kronen, Brücken, Implantate und die in diesem Zusammenhang notwendigen vorbereitenden chirurgischen Maßnahmen zum Aufbau des Kieferknochens, Verblendungen, Aufbissbehelfe und Schienen (z.B. Knirscher- und Schnarchschienen), funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen, die in Zusammenhang mit Zahnersatz und Schienentherapie anfallen sowie die Reparatur von Zahnersatz. | |||
Kieferorthopädie – Wie hoch ist der Erstattungssatz für kieferorthopädische Maßnahmen? | Erstattet werden 90 % der Kosten für Kieferorthopädie, auch für funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen, die im Zusammenhang mit Kieferorthopädie anfallen. | |||
Material- und Laborkosten – Werden Material- und Laborkosten erstattet? | Erstattet werden gemäß der tariflichen Erstattungsprozentsätze die Aufwendungen für Material- und Laborkosten. | |||
Inlays – Werden Einlagefüllungen (Inlays) erstattet? | Erstattet werden 90 % der Kosten für Inlays aus Metall, Keramik oder Kunststoff | |||
GOZ Zahnersatz – Wird auf die Einhaltung der Gebührenordnung bei Zahnersatz verzichtet? | Ja, mit Honorarvereinbarung. | |||
Beitragsrückerstattung – Werden Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit gewährt? | Im Rahmen der erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung werden ab dem 1. Jahr 1 Monatsbeitrag (MB), dem 2. Jahr 1,5 MB, dem 3. Jahr 2 MB, dem 4. Jahr 2,5 MB, dem 5. Jahr 3 MB gezahlt. | |||
Zahnstaffel – Sieht der Tarif eine Zahnstaffel vor? | Ja, Staffelung in den ersten 4 Jahren | |||
Wegfall der Zahnstaffel bei Unfall – Entfällt die mögliche Zahnstaffel bei Unfall? | Ja. Staffel entfällt bei Unfall. | |||
Besonderheiten – Gibt es Besonderheiten? | Zahnprophylaxe ohne Anrechnung auf einen Bonus oder Selbstbehalt und ohne Berücksichtigung im Rahmen der Beitragsrückerstattung. | |||
Implantate – Wie werden Implantate erstattet? | Implantate werden wie Zahnersatz ohne weitere Einschränkungen erstattet. | |||
GOZ Behandlung – Wird auf die Einhaltung der Gebührenordnung bei Zahnbehandlung verzichtet? | Nein, Erstattung bis zum Höchstsatz der GOZ. |