HALLESCHE Tarif PRIMO BONUS Z Plus

Große Leistungsvielfalt für alle, die Großes vorhaben.

Tarif ohne direkten Selbstbehalt, jedoch mit einem Bonus von 30,- € pro Monat / 360,- € pro Jahr.

PRIMO.Bonus Z – Optimal für Arbeitnehmer.
In der Tarifstufe PRIMO.Bonus Z erhalten Sie von uns einen garantierten monatlichen Bonus über 30 € ausbezahlt. Das sind im Jahr 360 € für gesundheits- und kostenbewusstes Verhalten. Reichen Sie Rechnungen zur Erstattung ein, werden bis zu 360 € mit dem Bonus verrechnet.

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Hallesche Versicherung
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Allgemeine Leistungsmerkmale

Geltungsbereich – Wie lange besteht Versicherungsschutz bei vorübergehendem Aufenthalt im außereuropäischen Ausland?Weltgeltung bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt.
Kündigungstermin – Ist der 31.12. des Jahres der mögliche Kündigungstermin?Eine Kündigung ist nach Ende der Mindestvertragsdauer mit einer Frist von 15 Tagen zum Ende eines jeden Monats möglich.
Mindestlaufzeit des Vertrages – Wie lang ist die Mindestlaufzeit des Vertrages?2 Jahre.
Niedrigere SB für Kinder – Ist die Selbstbeteiligung bei Kindern und Jugendlichen hälftig?Ja.
Tariflicher Selbstbehalt – Auf welche Teilbereiche bezieht sich der tariflich vereinbarte Selbstbehalt?Keine direkte Selbstbeteiligung. Bonus von 360,- € pro Jahr wird mit etwaigen Leistungen verrechnet.
Wartezeiterlass – Wird auf die Wartezeiten verzichtet oder erfolgt eine Anrechnung?Ja, bei Anrechnung einer PKV/GKV oder mit ärztl. Zeugnis.
PrimärarztprinzipJa
Optionstarif – Handelt es sich um einen Optionstarif?Nein
Dauerhafter Wegzug ins Ausland – Ist die Fortführung des Versicherungsschutzes bei einem dauerhaften Wegzug ins außereuropäische Ausland möglich?
Ja, verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen anderen Staat als einen Mitgliedstaat der Europäischen Union, oder des Europäischen Wirtschaftsraums, kann das Versicherungsverhältnis aufgrund einer anderweitigen Vereinbarung fortgesetzt werden. Der Versicherer kann im Rahmen dieser anderweitigen Vereinbarung einen angemessenen Beitragszuschlag verlangen. Der Versicherer verpflichtet sich, eine solche anderweitige Vereinbarung zu treffen, wenn dies spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes beantragt wird. Die anderweitige Vereinbarung kann einen Tarifwechsel in einen anderen Tarif vorsehen und beginnt in unmittelbarem Anschluss an das bisherige Versicherungsverhältnis. Zum Erhalt der erworbenen Rechte und Alterungsrückstellungen bei einer späteren Rückverlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes nach Deutschland kann dabei zusätzlich eine Anwartschaftsversicherung für das bisherige Versicherungsverhältnis vereinbart werden.
Beitragsbefreiung bei Elterngeldbezug – Besteht Anspruch auf eine Beitragsbefreiung während des Bezugs von Elterngeld?Nein, aber beitragsfreie Mitversicherung ab Geburt im 1. Lebensjahr
Europäisches Ausland ohne Vereinbarungja
Außereuropäisches Ausland mit Vereinbarung & mit Einschränkungja
Außereuropäisches Ausland ohne Vereinbarungja, mind. 12 Monate.
Kind allein versicherbarJa
Beitragsrückerstattung (BRE)Ja
Wieviel BRE wird jährlich erstattet?1. Jahr: 1 Monatsbeitrag (MB) 2. Jahr: 1,5 MB, 3. Jahr: 2 MB, 4. Jahr 2,5 MB, 5. Jahr: 3 MB und jedes weitere Jahr ebenfalls 3 MB.

Ambulanter Leistungsbereich

Absolute Selbstbeteiligung
Keine direkte Selbstbeteiligung. Bonus von 360,- € pro Jahr würde mit etwaigen Leistungen verrechnet.
Ärztliche Behandlungen – Wird für ambulante ärztliche Behandlungen geleistet?PRIMO.Bonus Z plus: Erstattet werden 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Frauenarzt, Kinderarzt ohne Schwerpunktbezeichnung oder Augenarzt, einen Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt. Der Hausarzt ist bei der ersten Inanspruchnahme von Leistungen namentlich zu benennen und ein Wechsel anzuzeigen.- 75% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Dies gilt bis zur nächsten Behandlung durch den Hausarzt, danach sind die Aufwendungen zu 100% erstattungsfähig (dies gilt auch für bereits eingetretene Versicherungsfälle).
– 75%, wenn ein Internist (ohne Schwerpunktbezeichnung) ohne Zusage des Versicherers als Hausarzt gewählt wird. Wenn die versicherte Person sich mehr als 100 km von ihrem Wohnsitz entfernt aufhält, gilt jeder Arzt für Allgemeinmedizin auch ohne vorherige namentliche Nennung an den Versicherer als Hausarzt im Sinne dieses Tarifs. Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre Naturheilverfahren durch Ärzte (Liste des Versicherers).
Arznei- und Verbandmittel – Werden Arznei- und Verbandmittel erstattet?PRIMO.Bonus Z plus: Erstattet werden Arzneimittel und Verbandmittel bis zu einem Rechnungsbetrag von 2.000,-EUR pro Kalenderjahr zu 75%, darüber zu 100%. Dazu zählen auch bestimmte arzneimittel-ähnliche Nährmittel, die zwingend erforderlich sind, um schwere gesundheitliche Schäden zu vermeiden.
Gebührenordnung für
Ärzte (GOÄ), ambulant
PRIMO.Bonus Z plus: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
– bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
– bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
– bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Beitragsrückerstattung – Werden Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit gewährt?Im Rahmen der erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung werden ab dem 1. Jahr 1 Monatsbeitrag (MB), dem 2. Jahr 1,5 MB, dem 3. Jahr 2 MB, dem 4. Jahr 2,5 MB, dem 5. Jahr 3 MB gezahlt.
Psychotherapie (ambulant) PRIMO.Bonus Z plus: 75% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
Zusage ist nicht erforderlich.
Behandlung durch approbierte Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten möglich.
Ambulante Transporte
(Erstattung)
PRIMO.Bonus Z plus: Fahrten und Transporte zum und vom nächsten geeigneten Arzt oder Krankenhaus
– im Notfall
– bei Dialyse, Strahlen- oder Chemotherapie.
Heilmittel – Werden Heilmittel erstattet?PRIMO.Bonus Z plus: Erstattet werden 75% bis zu den Höchstbeträgen des Preis- und Leistungsverzeichnisses des Versicherers für Heilmittel. Heilmittel (Liste des Versicherers) sind: Inhalationen, Krankengymnastik, Massagen, Packungen, Hydrotherapie, medizinische Bäder, Kälte- und Wärmebehandlung, Elektrotherapie, Lichttherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie, Ernährungstherapie, Geburtsvorbereitungskurs,
Schwangerschaftsgymnastik und Rückbildungsgymnastik. Rehabilitationssport und Funktionstraining in Gruppen nach vorheriger Zusage.
Heilpraktiker (GebüH)PRIMO.Bonus Z plus: Erstattet werden 75%, max. 750,-EUR pro Kalenderjahr für Behandlung durch Heilpraktiker nach dem GebüH einschließlich Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel. Bis zu den Höchstbeträgen des GebüH.
VorsorgePRIMO.Bonus Z plus: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen. Erstattet werden 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 75% für
– Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission
– Grippeschutzimpfungen
– Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Tollwut, Kinderlähmung
– Zeckenschutzimpfungen.
Nicht erstattet werden Impfungen, die aus Anlass einer Auslandsreise empfohlen sind und Impfungen wegen beruflicher Tätigkeit, zu deren Übernahme der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist. Erstattung für Arzneimittel, Verbandmittel und Impfstoffe bis zu einem Rechnungsbetrag von 2.000,-EUR pro Kalenderjahr zu
75%, darüber zu 100%. Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Ambulante KurenPRIMO.Bonus Z plus: – Ambulante Kur: Ärztliche Leistungen, Arzneimittel, Verbandmittel, Heilmittel, Kurmittel, Kurplan und Kurtaxe.
– Anschlussheilbehandlung (AHB): Die ersten 3 Wochen einer AHB, die innerhalb von 28 Tagen nach einer stationären Akutbehandlung beginnt.
Vorherige Zusage ist für AHB erforderlich.
Kuren (ambulant,
Kurortklausel)
PRIMO.Bonus Z plus: Kurortklausel wird nicht angewendet.
Psychotherapie – Wird für Psychotherapie geleistet?Ja, 90 % ohne eine Sitzungszahlbegrenzung, auch 100% der Kosten für Soziotherapie, für höchstens 120 Stunden innerhalb von 3 Jahren unter bestimmten Bedingungen
Sehhilfen – Werden Sehhilfen erstattet?PRIMO.Bonus Z plus: Erstattet werden max. 125,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen). Erneuter Anspruch nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.  500,-EUR für operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik) pro Auge. Erneuter Anspruch nach 5 Jahren.
Häusliche Krankenpflege100 % bis zu 2.500 Euro für jedes Auge, erneuter Anspruch für das jeweilige Auge frühestens 5 Jahre nach der letzten Operation
Transportkosten ambulant – Werden die Transportkosten zu einer ambulanten Heilbehandlung erstattet?Ja, 100% zum / vom nächsten geeigneten Arzt oder KH, bei Notfall, Gehunfähigkeit, Dialyse, Tiefenbestrahlung oder Chemotherapie oder amb. OP unter bestimmten Bedingungen.
Vorsorgeuntersuchungen – Wird für Vorsorgeuntersuchungen geleistet?Ja 100% nach gesetzlich eingeführten Programmen und für weitere tariflich genannte Vorsorge- u. Check-up-Untersuchungen, ohne Anrechnung auf Bonus oder SB, ohne Berücksichtigung bei BRE
Schutzimpfungen – Werden Schutzimpfungen erstattet?Ja 100% für Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) empfohlen werden, ohne Anrechnung auf Bonus oder SB, ohne Berücksichtigung bei BRE
Entziehungsmaßnahmen – Werden Entziehungsmaßnahmen erstattet?
Ja, max. 3 Entziehungsmaßnahmen, nicht bei Nikotinsucht.
Palliativbehandlung – Wird für nicht-ärztliche ambulante palliative Versorgung geleistet?Erstattet werden 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für spezialisierte ambulante Palliativversorgung bis zu der Höhe des Betrags, der für die Versorgung eines Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung aufzuwenden wäre, wenn die spezialisierte ambulante Palliativversorgung ärztlich verordnet ist und der Versicherte durch Ärzte und Fachkräfte für spezialisierte ambulante Palliativversorgung versorgt wird.

Stationärer Leistungsbereich

Ausgleichs-KHT – Werden Ausgleichsleistungen bei Nichtinanspruchnahme von Wahlleistungen erstattet?Ja, insgesamt 110 Euro bei Verzicht auf Wahlleistungen.
Beitragsrückerstattung – Werden Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit gewährt?m Rahmen der erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung werden ab dem 1. Jahr 1 Monatsbeitrag (MB), dem 2. Jahr 1,5 MB, dem 3. Jahr 2 MB, dem 4. Jahr 2,5 MB, dem 5. Jahr 3 MB gezahlt.
Besonderheiten – Gibt es Besonderheiten?Ja, für med. notwendigen Rücktransport, Überführung im Todesfall und Bestattung außerhalb der BRD.
Gebührenordnung – Wird auf die Einhaltung der Gebührenordnung verzichtet?Ja, eine Erstattung erfolgt auch über den Höchstsatz der GOÄ hinaus.
Stationäre Kuren – Werden stationäre Kurleistungen erstattet?Ja, für ambulante Heilbehandlung, nicht für Unterkunft und Verpflegung.
Anschlussheilbehandlung – Leistet der Tarif für Anschlussheilbehandlung?Ja, eine Zusage ist nicht nötig.
Stationäre Kostenerstattung – Welche Kostenerstattung sieht der Tarif bei einer stationären Heilbehandlung vor?Ja, 100% für Regelleistungen, 1- oder 2-Bettzimmer und Privatarzt.
Transportkosten stat. – Werden die Transportkosten zu einer stationären Behandlung erstattet?Ja, 100% zum / vom nächsten geeigneten KH, bei Notfall, Gehunfähigkeit, Chemotherapie unter bestimmten Bedingungen
Stationäre Psychotherapie – Welche Kostenerstattung sieht der Tarif bei einer stationären Psychotherapie vor?Ja, 100% gemäß des tariflichen Umfanges.
Entziehungsmaßnahmen – Werden Entziehungsmaßnahmen erstattet?Ja, max. 3 Entziehungsmaßnahmen, nicht bei Nikotinsucht.
Hospizbehandlung – Wird für Versorgung in einem stationären Hospiz geleistet?Ja, Erstattung auch für stationäre oder teilstationäre Versorgung in einem Hospiz bis zu dem Betrag, der für die Versorgung des Versicherten von der GKV aufzuwenden wäre
Rooming-In – Werden Aufwendungen für „Rooming-In“ erstattet?Ja, wenn das Kind zu Beginn des Aufenthaltes im Krankenhaus seinen 16. Geburtstag noch nicht erreicht hat.

Dentaler Leistungsbereich

Zahnärztliche Behandlung – In welchem Umfang wird für Zahnbehandlung geleistet?Erstattet werden 100 % der Aufwendungen für Zahnbehandlung (allgemeine, konservierende und chirurgische Leistungen, Röntgenleistungen, Behandlungen von Mund- und Kiefererkrankungen, Parodontose Behandlungen sowie Untersuchungen und Beratungen)
Professionelle Zahnreinigung – In welchem Umfang wird für professionelle Zahnreinigung/Prophylaxe geleistet?
Zahnprophylaxe ohne Anrechnung auf einen Bonus oder Selbstbehalt und ohne Berücksichtigung im Rahmen der Beitragsrückerstattung.
Zahnersatz – In welchem Umfang wird für Zahnersatz geleistet?Erstattet werden 90% der Kosten für Zahnersatz sowie dazugehörige Begleitleistungen. Als Zahnersatz gelten Prothesen, Kronen, Brücken, Implantate und die in diesem Zusammenhang notwendigen vorbereitenden chirurgischen Maßnahmen zum Aufbau des Kieferknochens, Verblendungen, Aufbissbehelfe und Schienen (z.B. Knirscher- und Schnarchschienen), funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen, die in Zusammenhang mit Zahnersatz und Schienentherapie anfallen sowie die Reparatur von Zahnersatz.
Kieferorthopädie – Wie hoch ist der Erstattungssatz für kieferorthopädische Maßnahmen?Erstattet werden 90 % der Kosten für Kieferorthopädie, auch für funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen, die im Zusammenhang mit Kieferorthopädie anfallen.
Material- und Laborkosten – Werden Material- und Laborkosten erstattet?Erstattet werden gemäß der tariflichen Erstattungsprozentsätze die Aufwendungen für Material- und Laborkosten.
Inlays – Werden Einlagefüllungen (Inlays) erstattet?Erstattet werden 90 % der Kosten für Inlays aus Metall, Keramik oder Kunststoff
GOZ Zahnersatz – Wird auf die Einhaltung der Gebührenordnung bei Zahnersatz verzichtet?Ja, mit Honorarvereinbarung.
Beitragsrückerstattung – Werden Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit gewährt?Im Rahmen der erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung werden ab dem 1. Jahr 1 Monatsbeitrag (MB), dem 2. Jahr 1,5 MB, dem 3. Jahr 2 MB, dem 4. Jahr 2,5 MB, dem 5. Jahr 3 MB gezahlt.
Zahnstaffel – Sieht der Tarif eine Zahnstaffel vor?Ja, Staffelung in den ersten 4 Jahren
Wegfall der Zahnstaffel bei Unfall – Entfällt die mögliche Zahnstaffel bei Unfall?Ja. Staffel entfällt bei Unfall.
Besonderheiten – Gibt es Besonderheiten?Zahnprophylaxe ohne Anrechnung auf einen Bonus oder Selbstbehalt und ohne Berücksichtigung im Rahmen der Beitragsrückerstattung.
Implantate – Wie werden Implantate erstattet?Implantate werden wie Zahnersatz ohne weitere Einschränkungen erstattet.
GOZ Behandlung – Wird auf die Einhaltung der Gebührenordnung bei Zahnbehandlung verzichtet?Nein, Erstattung bis zum Höchstsatz der GOZ.

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