HanseMerkur Tarif KVT500
HanseMerkur Tarif KVT500
Kompakttarif mit Kostenerstattung für ambulante, zahnärztliche und stationäre Behandlung im Mehrbett-Zimmer. Die jährliche Selbstbeteiligung beträgt 500 Euro und gilt für den ambulanten und zahnärztlichen Bereich (kein Selbstbehalt für Kinder und Jugendliche).
Letzte Beitragsanpassung: 01/22
Die Highlights der HanseMerkur KVT-Tarife (Top-Fit):
Die HanseMerkur Krankenversicherungen gehören seit Jahren zu den besten am Markt. Egal ob Start-Fit, Best Fit – Bei der HanseMerkur besteht ein nahezu optimales Preis-/ Leistungsverhältnis.
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Leistungsmerkmale
Geltungsbereich – Wie lange besteht Versicherungsschutz bei vorübergehendem Aufenthalt im außereuropäischen Ausland? | 1 Monat, bei med. Notwendigkeit darüber hinaus, ansonsten ab 2. Monat Leistungseinschränkung, wenn keine Vereinbarung getroffen wurde. | |||
Kündigungstermin – Ist der 31.12. des Jahres der mögliche Kündigungstermin? | Zum Ende Kalenderjahr. | |||
Mindestlaufzeit des Vertrages – Wie lang ist die Mindestlaufzeit des Vertrages? | 2 Jahre. | |||
Niedrigere SB für Kinder – Ist die Selbstbeteiligung bei Kindern und Jugendlichen hälftig? | Kein Selbstbehalt für Kinder und Jugendliche. | |||
Tariflicher Selbstbehalt – Auf welche Teilbereiche bezieht sich der tariflich vereinbarte Selbstbehalt? | Amb. und dent. Leistungen erfolgen abzgl. einer jährlichen SB von 500 Euro. | |||
Wartezeiterlass – Wird auf die Wartezeiten verzichtet oder erfolgt eine Anrechnung? | Ja, besondere Wartezeiten, ansonsten mit ärztl. Zeugnis oder Anrechnung bei Wechsel aus PKV/GKV. | |||
Primärarztprinzip | Nein | |||
Optionstarif – Handelt es sich um einen Optionstarif? | Nein | |||
| Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. | |||
Beitragsbefreiung bei Elterngeldbezug – Besteht Anspruch auf eine Beitragsbefreiung während des Bezugs von Elterngeld? | Nein | |||
Europäisches Ausland ohne Vereinbarung | ja | |||
Außereuropäisches Ausland mit Vereinbarung & mit Einschränkung | ja | |||
Außereuropäisches Ausland ohne Vereinbarung | ja, mind. 6 Monate | |||
Kind allein versicherbar | Ja | |||
Beitragsrückerstattung (BRE) | Ja | |||
Wieviel BRE wird jährlich erstattet? | 200 (1 Jahr keine Leistung) / 300,- (2 Jahre) / 400,- / (3.Jahre) / 500,- (4.Jahre und länger) |
Ambulanter Leistungsbereich
Absolute Selbstbeteiligung | 500,- EUR | |||
Ärztliche Behandlungen – Wird für ambulante ärztliche Behandlungen geleistet? | Ja, amb. Heilbehandlung gemäß tariflicher Erstattungssätze. | |||
Arznei- und Verbandmittel – Werden Arznei- und Verbandmittel erstattet? | Ja, 100%, keine Nährmittel und Zusätze. | |||
Ambulante Kuren – Werden ambulante Kurleistungen erstattet? | Ja, 100%. | |||
Beitragsrückerstattung – Werden Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit gewährt? | Ja, bis zu 500 Euro nach 4 Jahren. | |||
Besonderheiten – Gibt es Besonderheiten? | Ja, Gesundheitsrabatt, Hebammenhilfe, Hausentbindung, Service „Die Gesundheitsprofis“. | |||
Gebührenordnung – Wird auf die Einhaltung der Gebührenordnung verzichtet? | Nein, Erstattung bis zum Höchstsatz der GOÄ. | |||
Heilmittel – Werden Heilmittel erstattet? | Ja, 100% | |||
Heilpraktiker – Werden Heilpraktikerleistungen erstattet? | Ja, 100% | |||
Hilfsmittel – Werden Hilfsmittel erstattet? | Ja, 100% mit Einschränkungen. | |||
Häusliche Krankenpflege – Wird für eine häusliche Krankenpflege geleistet? | Ja, 100%. | |||
Naturheilverfahren – Wird für Naturheilverfahren geleistet? | Ja, 100%. | |||
Psychotherapie – Wird für Psychotherapie geleistet? | Ja, 90%, max. 50 je Kalenderjahr, nur nach Zusage VR. | |||
Sehhilfen – Werden Sehhilfen erstattet? | Ja, 100% inkl. Sehschärfenkorrektur, bis 260 Euro alle 24 Monate. | |||
| Ja, 100% inkl. Leistungen für Sehhilfen bis 260 Euro alle 24 Monate. | |||
Transportkosten ambulant – Werden die Transportkosten zu einer ambulanten Heilbehandlung erstattet? | Ja, 100% unter bestimmten Voraussetzungen. | |||
Vorsorgeuntersuchungen – Wird für Vorsorgeuntersuchungen geleistet? | Ja, 100% auch über gesetzlich eingeführte Programme. | |||
Schutzimpfungen – Werden Schutzimpfungen erstattet? | Ja, bestimmte Impfungen vor Auslandsreisen, max. 100 Euro / Jahr. | |||
| Ja, 70% für amb. Entwöhnungsbehandlungen mit Einschränkungen. | |||
Palliativbehandlung – Wird für nicht-ärztliche ambulante palliative Versorgung geleistet? | Ja |
Stationärer Leistungsbereich
Ausgleichs-KHT – Werden Ausgleichsleistungen bei Nichtinanspruchnahme von Wahlleistungen erstattet? | Nein, keine Leistungen. |
Beitragsrückerstattung – Werden Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit gewährt? | Erfolgsabhängig. |
Besonderheiten – Gibt es Besonderheiten? | Ja, Gesundheitsrabatt, „Die Gesundheitsprofis“. |
Gebührenordnung – Wird auf die Einhaltung der Gebührenordnung verzichtet? | Nein, Erstattung bis zum Höchstsatz der GOÄ. |
Stationäre Kuren – Werden stationäre Kurleistungen erstattet? | Nein, keine Leistungen. |
Anschlussheilbehandlung – Leistet der Tarif für Anschlussheilbehandlung? | Ja, mit Einschränkungen. |
Stationäre Kostenerstattung – Welche Kostenerstattung sieht der Tarif bei einer stationären Heilbehandlung vor? | Ja, 100% für Regelleistungen. |
Transportkosten stat. – Werden die Transportkosten zu einer stationären Behandlung erstattet? | Ja, 100% für Transporte zum und vom nächsten geeigneten Krankenhaus. |
Stationäre Psychotherapie – Welche Kostenerstattung sieht der Tarif bei einer stationären Psychotherapie vor? | 100% gemäß des tariflichen Umfanges. |
Entziehungsmaßnahmen – Werden Entziehungsmaßnahmen erstattet? | Ja, 70%, nur nach Zusage, max. 6 Wochen, max. 1 Behandlung, nicht bei Nikotinsucht. |
Hospizbehandlung – Wird für Versorgung in einem stationären Hospiz geleistet? | Ja, 100%. |
Rooming-In – Werden Aufwendungen für „Rooming-In“ erstattet? | Nein. |
Dentaler Leistungsbereich
Zahnärztliche Behandlung – In welchem Umfang wird für Zahnbehandlung geleistet? | 100 %. | |||
| 100% für prophylaktische Leistungen gem. Regelhöchstsätze der GOZ. | |||
Zahnersatz – In welchem Umfang wird für Zahnersatz geleistet? | 80% | |||
Kieferorthopädie – Wie hoch ist der Erstattungssatz für kieferorthopädische Maßnahmen? | 80% | |||
Material- und Laborkosten – Werden Material- und Laborkosten erstattet? | Ja, gem. Preis-/Leistungsverzeichnis des VR. | |||
Inlays – Werden Einlagefüllungen (Inlays) erstattet? | Ja, zu 80 %. | |||
GOZ Zahnersatz – Wird auf die Einhaltung der Gebührenordnung bei Zahnersatz verzichtet? | Nein, Erstattung bis zum Höchstsatz der GOÄ/GOZ. | |||
Beitragsrückerstattung – Werden Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit gewährt? | Ja, bis zu 500 Euro nach 4 Jahren. | |||
Zahnstaffel – Sieht der Tarif eine Zahnstaffel vor? | Ja, Staffelung in den ersten 6 Jahren, ab 7 Jahr unbegrenzt. | |||
Wegfall der Zahnstaffel bei Unfall – Entfällt die mögliche Zahnstaffel bei Unfall? | Ja | |||
Besonderheiten – Gibt es Besonderheiten? | Ja, gesonderte Regelung bei fehlenden bzw. bereits ersetzten Zähnen, Gesundheitsrabatt und „Die Gesundheitsprofis“. | |||
Implantate – Wie werden Implantate erstattet? | Implantate werden wie Zahnersatz ohne weitere Einschränkungen erstattet. | |||
GOZ Behandlung – Wird auf die Einhaltung der Gebührenordnung bei Zahnbehandlung verzichtet? | Nein, Erstattung bis zum Höchstsatz der GOZ. |