Die PKV für Angestellte
Angestellte haben die Möglichkeit, sich in der Privaten Krankenversicherung zu versichern, sobald sie die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung überschreiten (2022: € 64.350,- Bruttoverdienst pro Jahr). Der Vergleich der Privaten Krankenversicherung ist für Angestellte sinnvoll. Durch den PKV Vergleich können Sie den für Sie bestmöglichen Tarif unkompliziert finden. Vergleichen Sie dabei die oberen Preissieger und nicht hunderte von Tarifen. Spätestens ab dem 10- platzierten sollten Sie aufhören zu vergleichen und sich die Zeit sparen. Auch ist für Sie ein PKV Vergleich anonym möglich, wenn Sie dies wünschen.
Nachfolgend sehen Sie die für Sie passenden TOP PKV Anbieter.

Die Top Versicherungen im Vergleich
Oft gestellte Fragen
Als Angestellter können Sie von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln, wenn Ihr Gehalt inklusive Sonderzahlungen für mindestens ein Jahr über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Wenn Sie diese Bedingung erfüllen, steht Ihnen der Weg in die private Krankenversicherung offen.
Die Versicherungspflichtgrenze ist eine Größe, die in der Sozialversicherung eine wesentliche Rolle spielt. Durch sie wird bestimmt, ab wann ein Angestellter nicht mehr zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtet ist. Die Versicherungspflichtgrenze wird jedes Jahr neu festgelegt. Im Jahr 2020 liegt die Gehaltsgrenze bei 62.550 Euro brutto.
Zur Ermittlung wird das Brutto-Jahresgehalt zugrunde gelegt. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie weitere Zuschläge werden hinzuaddiert. Falls ein monatliches Entgelt vereinbart ist, wird das Zwölffache des letzten, vereinbarten Entgelts verwendet.
Wenn Sie von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln möchten, sollten Sie zunächst das formale Antragsverfahren der privaten Versicherung durchlaufen. (Tipp: Wir bieten Ihnen einen Servicean: Die unverbindliche Voranfrage. Sprechen Sie uns hierzu gern an).
Nachdem das Antragsverfahren abgeschlossen ist und Sie eine Aufnahmebestätigung zur privaten Krankenversicherung für Angestellte erhalten haben, können Sie die Mitgliedschaft bei Ihrer bisherigen Krankenkasse kündigen. Dafür sind die Kündigungsfristen zu beachten. Die Frist beträgt dann 2 Monate zum Monatsende. Sollte Ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erheben oder den bestehenden erhöhen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Bei Eintritt in die private Krankenversicherung gibt es sogenannte Wartezeiten, in denen Sie zunächst keine Leistungen in Anspruch nehmen können. Generell liegen diese bei 3 Monaten, bei Zahngesundheit bei bis zu 8 Monaten. Die Wartezeit gilt jedoch nicht bei Unfällen oder ansteckenden Infektionskrankheiten. Eine vorherige Mitgliedschaft in einer privaten oder gesetzlichen Versicherung, die ununterbrochen war, wird auf die Wartezeit angerechnet. sodass in den allermeisten Fällen KEINE Wartezeiten bestehen.
Damit beträgt der maximale Arbeitgeberzuschuss für das Jahr 2020 zur privaten Krankenversicherung 363,28 Euro.
Auch zu Ihrer Privaten Pflegepflichtversicherung erhalten Sie einen Arbeitgeberzuschuss. Hier gilt dieselbe Regelung wie in der Krankenversicherung: Die Hälfte Ihres tatsächlichen Beitrags, jedoch nicht mehr als der maximale Zuschuss von 71,48 Euro für 2020, wird von Ihrem Arbeitgeber gezahlt.
Wenn Sie selten krank sind, können Sie von einer Beitragsrückerstattung bzw. Pauschalerstattung profitieren. Je nach Versicherungsgesellschaft erhalten Sie mal mehr, mal weniger Rückerstattung bei Nicht-inanspruchnahme. Einen Vergleich erstellen wir gern individuell für Sie.
Auch in den Tarifen für Kinder und Jugendliche gibt es eine Beitragsrückerstattung.
Tipp: Wenn Sie doch wegen einer Kleinigkeit zum Arzt müssen, aber auf die Erstattung nicht verzichten möchten, reichen Sie die Rechnung nicht ein. Dies führt langfristig zu stabileren Beiträgen. Damit genießen Sie die umfangreichen Leistungen der privaten Krankenversicherung für Angestellte und haben gleichzeitig mehr Planungssicherheit.
Sobald Sie die Aufnahmebestätigung bzw. die Versicherungspolice erhalten haben, kündigen Sie Ihrer gesetzlichen Kasse. Sie kündigen schriftlich (beispielsweise am 20.07.) mit Wirkung zum Ende des übernächsten Kalendermonats (30.09.). Sobald die Kündigungsbestätigung vorliegt, freuen wir uns, Sie als privatversicherter Kunde willkommen zu heißen.
Tipp: Als Arbeitnehmer sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber über den Wechsel informieren. Von ihm erhalten Sie einen Zuschuss über (maximal) die Hälfte des monatlichen Beitrags.
Nein. In der privaten Krankenversicherung gilt: Jede versicherte Person muss einzeln Beiträge entrichten.
Doch keine Sorge: Für Kinder und Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr sind diese relativ niedrig.
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