Die PKV für Beamte, Beamtenanwärter / Referendare
Beamte sowie Beamtenanwärter profitieren im Rahmen der Privaten Krankenversicherung von hochwertigen Leistungen und das zu günstigen Beiträgen. Auf diese Weise können Staatsdiener umfassend und ideal versorgt werden. Das Beste daran ist, dass mit der Beamten Krankenversicherung im Vergleich zur Gesetzlichen Krankenversicherung oftmals viel Geld gespart werden kann. Wie das möglich ist? Mit dem Eintritt in den Beamtenstand genießen die Staatsdiener die Fürsorge ihres Dienstherrn. Durch die Beihilfe bezuschussen Bund und Länder die medizinische Versorgung ihrer Beamten. Somit sind nur noch die verbleibenden Restkosten bei der Privaten Beamten Krankenversicherung abzudecken.
Nachfolgend sehen Sie die für Sie passenden TOP PKV Anbieter.
Die Top Versicherungen im Vergleich
Oft gestellte Fragen
Beamte haben die Pflicht, zusätzlich zur Beihilfe eine Kranken- und Pflegeversicherung abzuschließen. Dafür haben die Privaten Krankenversicherer spezielle Tarife für Beamte. Leistungen, die die Beihilfe nicht bezahlt (z.B. bestimmte Wahlleistungen im Krankenhaus, Kuren, alternative Heilmethoden, die Erstattung von Zahnersatz oder Sehhilfen) können kostengünstig über die PKV abgesichert werden. Dabei gilt das bei Vertragsabschluss gegebene Leistungsversprechen ein Leben lang. Der Versicherungsschutz kann weder einseitig durch den Versicherer noch durch den Gesetzgeber gekürzt werden.Vorerkrankungen oder Behinderungen sind dabei kein Ausschlussgrund, denn aufgrund der sogenannten Öffnungsaktion der Privaten Krankenversicherung finden Beamte einen individuellen Schutz.
Die erste Frage, die Du Dir stellen solltest: Welche Leistungen sind für mich wichtig?
Ist Dir z.B. eine vollständige Erstattung von Zahnarztbehandlungen oder Sehhilfen wichtig? Es gibt viele unterschiedliche Tarif mit unterschiedlichen Leistungen. Am besten forderst Du mehrere Vergleichsangebote von speziellen Beamtentarifen an. Dadurch hast Du eine gute Grundlage für Deine Entscheidung.
Auch kommt es auf das Bundesland an, denn die Beihilfeverordnungen sind unterschiedlich.
Je nachdem, welchen Leistungsumfang Du versichern möchtest, gestaltest Du auch Deine Beitragshöhe mit. Eine gute Beratung zu Beginn sollte Deinen optimalen Versicherungsschutz finden. Generell gibt es einige Einflussfaktoren auf die Beitragshöhe, wie z.B. Dein Alter und Dein Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss sowie die jeweilige Höhe Deiner Beihilfe. Dabei kann die Beihilfe je nach Bundesland oder Familienstand variieren. Du erhältst häufig sogar einen Teil Deiner Beiträge zurück, wenn Du mindestens ein Jahr keine Rechnung eingereicht hast.
Wirst Du öfters mal krank oder benötigst teure Medikamente, erhöht sich deshalb nicht Dein Versicherungsbeitrag. Allerdings muss auch die Private Krankenversicherung aufgrund des medizinischen Fortschritts und der allgemeinen Preis- und Lohnentwicklung die Versicherungsbeiträge immer wieder anpassen, um das Dir gegebene dauerhafte Leistungsversprechen einhalten zu können. Dabei sind aber die Regeln für solche Beitragserhöhungen Deinem Versicherungsunternehmen gesetzlich vorgeschrieben. Auf der anderen Seite steigen auch in der Gesetzlichen Krankenversicherung aus den gleichen Gründen regelmäßig die Beiträge, diese Entwicklung läuft langfristig in beiden Systemen nahezu parallel.
Wenn Du als Beamter krank wirst, dann beteiligt sich der Staat an Deinen tatsächlichen Behandlungskosten. Dieser Zuschuss heißt Beihilfe. Wie hoch diese Beihilfe für Dich ist, hängt u.a. davon ab, in welchem Bundesland Du arbeitest. In den meisten Fällen haben Beamte aber Anspruch auf mindestens 50% der Krankheitskosten. Bei Pensionären sind es sogar 70%. Die dann noch offenen Kosten kannst Du individuell für Dich passend mit einer Privaten Krankenversicherung absichern. Dabei können auch Ehe- oder Lebenspartner sowie eigene bzw. adoptierte Kinder Beihilfe erhalten. Meist sogar mit einem Zuschuss von 70% bzw. 80%.
Grundsätzlich gilt, dass Beamte automatisch Anspruch auf Beihilfe haben. Ob Du in der Ausbildungszeit Beihilfe erhältst, hängt auch vom jeweiligen Bundesland ab wo Du wohnst. Angehende Beamte, die einen 2- bis 3-jährigen Vorbereitungsdienst als Beamtenanwärter oder als verbeamtete Referendare leisten, haben ebenfalls einen Anspruch auf Beihilfe.
Für eigene und adoptierte Kinder erhältst Du ebenfalls Beihilfe – üblicherweise 80 Prozent. Die verbleibenden 20 Prozent kannst Du preiswert privat absichern. Hast Du als Beamter zwei oder mehr Kindern, dann steigt in den meisten Bundesländern und im Bund Deine eigene Beihilfe von 50 auf 70 Prozent, sodass Dein Versicherungsbeitrag sinkt. Neugeborene nimmt die PKV ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten auf, wenn mindestens ein Elternteil seit mindestens drei Monaten dort versichert ist. Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bzw. Adoption erfolgen. Hast Du ältere Kinder mit ernsteren Vorerkrankungen, können diese über die Öffnungsaktion in die Private Krankenversicherung wechseln.
Das Leben und somit auch die Höhe der Beihilfe ändern sich z.B. durch Geburt von Kindern, Pensionierung oder Wechsel in ein anderes Bundesland. Daher haben Beamte in der Privaten Krankenversicherung Anspruch auf die flexible Anpassung ihres Versicherungsschutzes. Wenn sich der Beihilfebemessungssatz ändert, kann man den Versicherungsschutz entsprechend aufstocken oder absenken. Dabei gibt es keine erneute Gesundheitsprüfung, wenn innerhalb von sechs Monaten ein entsprechender Antrag gestellt wird. Diese Regelung gilt auch für Deine Angehörigen, die über Dich ebenfalls Beihilfe bekommen.
Wenn Du später einmal in ein Angestelltenverhältnis wechseln oder Dich selbstständig machen möchtest, kannst Du Deinen privaten Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung problemlos aufstocken. Dazu musst Du innerhalb von 6 Monaten einen entsprechenden Antrag stellen. Dies ist notwendig, da Du als Nicht-Beamter keine Beihilfe mehr erhältst. Wenn Du als Angestellter unter der Versicherungspflichtgrenze (2018: 59.400 Euro brutto/Jahr) verdienst, musst Du in die Gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Mit einer sogenannten Anwartschaft kannst Du später wieder zu Deinen alten Konditionen in die Private Krankenversicherung wechseln, sobald Du die Versicherungspflichtgrenze überschreitest.
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