Die PKV für Studenten
Wer studiert, braucht eine Krankenversicherung. Die Einschreibung an der Hochschule löst zunächst Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aus. Erstsemester können sich allerdings auch privat versichern, wenn sie innerhalb von drei Monaten einen Antrag auf Befreiung in der GKV stellen. Gleiches gilt, wenn man mehr als einen Monat nicht immatrikuliert ist (z. B. zwischen Bachelor- und Masterstudium), das 14. Fachsemester überschreitet oder aber mindestens 30 Jahre alt wird. TOP: Für Studenten maximale Rabatte in der Privaten Krankenversicherung beim Wechsel mitnehmen. Beiträge häufig unter 60,- € monatlich. Lassen Sie sich hier Ihr Angebot erstellen.
Nachfolgend sehen Sie die für Sie passenden TOP PKV Anbieter.
Die Top Versicherungen im Vergleich
Oft gestellte Fragen
Wenn deine Eltern Beamte sind und Du Dich von der Versicherungspflicht hast befreien lassen, erhältst Du bis zu Deinem 25. Geburtstag einen Beihilfezuschuss. Danach steigt der Beitrag oft deutlich. Hier gibt es günstigere Tarife in der PKV bereits ab unter 60,- Euro im Monat.
Mit dem 30. Geburtstag endet der Studententarif der gesetzlichen Krankenversicherung und Dein Beitrag erhöht sich erheblich. Die Lösung: Du kannst nun in die PKV wechseln, wo der Studententarif bis zum 39. Geburtstag gilt. Du zahlst nur ca. 95 Euro im Monat.
Mit der Aufnahme eines Studiums stellt sich für Studenten automatisch die Frage der Krankenversicherung. Denn auch für sie gilt grundsätzlich Versicherungspflicht. Ohne Versicherungsnachweis ist keine Immatrikulation möglich. Welcher Krankenversicherungs-Schutz gewählt werden sollte, hängt unter anderem von der bestehenden Konstellation vor Beginn des Studiums ab. In vielen Fällen kann die private Krankenversicherung (PKV) für Studenten eine interessante Lösung bieten.
Bei der PKV für Studenten gilt wie sonst bei privatem Krankenversicherungsschutz: man zahlt für die „gebuchten“ Leistungen. Wer einen höherwertigen Versicherungsschutz wählt, muss mit entsprechend höheren Beiträgen rechnen. Dabei werden Studenten im Prinzip nicht anders behandelt als „normale“ Privatversicherte, haben aber wegen des niedrigen Einstiegsalters und des im Allgemein geringen Gesundheitsrisikos und der sehr hohen Ausbildungsrabatte gute Startbedingungen.
Wenn nach dem Studium eine abhängige Beschäftigung als Arbeitnehmer aufgenommen wird, tritt in der Regel eine erneute Versicherungspflicht in der GKV ein. Nur die wenigsten Hochschul-Absolventen verdienen am Anfang ein Einkommen, das jenseits der Versicherungspflichtgrenze liegt. Der private Krankenversicherungsschutz endet dann. Über eine – in der Regel nicht kostenaufwändige – Anwartschaftsversicherung lässt sich aber die Chance auf eine spätere PKV-Wiederaufnahme zu günstigen Bedingungen und ohne erneute Gesundheitsprüfung wahren.
Wer sich nach dem Studium selbständig macht oder freiberuflich tätig ist, kann dagegen die PKV fortsetzen. Sie wird dann nur auf den Normaltarif umgestellt, wenn er nicht schon besteht. Die Alternative ist die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV. Das gilt auch für Absolventen, die als Angestellte gleich mit Top-Gehältern jenseits der Versicherungspflichtgrenze in den Beruf einsteigen. Wer als Beamter auf Widerruf oder als Beamtenanwärter die Beamtenlaufbahn beginnt, hat ebenfalls die Wahl zwischen freiwilliger GKV-Mitgliedschaft und PKV-Fortführung – allerdings dort dann zu einem günstigen Beamtentarif, was meist mehr Vorteile bringt.
1. Zu Studienbeginn. Studenten haben drei Monate Zeit, sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien zu lassen und einen privaten Krankenversicherer zu finden. Auch bereits Privatversicherte müssen der Hochschule den Befreiungsbescheid vorlegen.
2. Mit Ende der Familienversicherung (I d. Regel ab dem 25. Geburtstag).
Hier muss die Entscheidung für die PKV binnen drei Monaten gefällt werden!
3. Mit Ende der Versicherungspflicht in der studentischen Krankenversicherung (Spätestens ab dem 30. Geburtstag).
Es gilt eine Frist von zwei Wochen. Wenn Du in die günstige PKV für Studenten wechseln willst, musst Du bitte schnell reagieren. Kontaktiere uns für Dein individuelles Angebot unverbindlich und kostenlos.
BAföG-Empfänger müssen darauf achten, nicht mehr als 450 Euro im Monat zu verdienen. Generell erhalten Studierende über die Ausbildungsförderung einen Zuschuss zur Krankenversicherung, unabhängig davon, ob gesetzlich oder privat. Er beträgt in der Summe 86 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung.
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