Die PKV für Kinder
Eine private Vollkrankenversicherung für Ihr Kind kostet bei weitem nicht so viel Beitrag wie Ihre eigene und ist deutlich preisgünstiger zu haben. Grund dafür sind, dass bei Kindertarifen noch keine Altersrückstellungen gebildet werden, sowie kein gesetzlicher Zuschlag erhoben wird. In aller Regel sind Kinder auch beitragsfrei in der Pflege- Pflichtversicherung versichert. Meist ist ein guter PKV Versicherungsschutz für Ihr Kind um 100,- € Monatsbeitrag zu bekommen. Lassen Sie sich hier Angebote der TOP- Tarife von Experten erstellen.
Nachfolgend sehen Sie die für Sie passenden TOP PKV Anbieter.
Die Top Versicherungen im Vergleich
Oft gestellte Fragen
Über die Krankenversicherung Ihres Kindes sollten Sie sich schon vor der Geburt oder Adoption Gedanken machen und die notwendigen Informationen einholen. Denn je nachdem, wie die Eltern versichert sind, gelten unterschiedliche Regelungen für die Krankenversicherung von Kindern:
- Sind beide Eltern privat versichert, kommt auch das Kind in die Private Krankenversicherung. Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse ist für das Kind nicht möglich.
- Sind beide Eltern gesetzlich krankenversichert, kommt das Kind automatisch in die Familienversicherung. Die Eltern können ihr Kind dennoch privat versichern, wenn sie Wert auf eine höherwertige Versorgung legen. Einige Unternehmen bieten einen Versicherungsschutz ab Geburt auch dann an, wenn die Eltern nicht bei ihnen versichert sind. In diesem Fall erfolgt die übliche Gesundheitsprüfung.
- Ist ein Elternteil privat und ein Elternteil gesetzlich versichert, kann das Kind privat oder gesetzlich versichert werden. Eine beitragsfreie Familienversicherung in der GKV ist allerdings nicht möglich, wenn der privatversicherte Elternteil mehr als der gesetzlich versicherte verdient und ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze hat (2020: 62.550 Euro). In diesem Fall muss für das Kind ein monatlicher Krankenkassenbeitrag gezahlt werden. Sind die Eltern nicht verheiratet, gilt diese Einschränkung nicht.
- Beamte erhalten für leibliche und adoptierte Kinder Beihilfe, die sie mit einer privaten Krankenversicherung ergänzen können.
Die Private Krankenversicherung funktioniert bei Kindern wie bei Erwachsenen. Wenn Sie mit Ihrem Kind zum Arzt gehen, geben Sie an, dass das Kind privat versichert ist. Der Arzt wird Ihnen nach der Behandlung eine Rechnung schicken, die Sie bei Ihrer PKV einreichen können.
Muss Ihr privat versichertes Kind wegen Krankheit zu Hause bleiben, haben Sie das Recht, es bei laufendem Gehalt selbst zu betreuen. Für 5 Tage im Jahr muss der Arbeitgeber nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts den Lohn weiterzahlen, wenn Ihr Kind jünger als 8 Jahre ist. Voraussetzung ist, dass weder Tarif- noch Arbeitsvertrag eine andere Regelung vorsehen.
Unabhängig davon haben Arbeitnehmer auch bei Erkrankung eines privat versicherten Kindes das Recht auf unbezahlte Freistellung. Für jedes Kind unter 12 Jahren besteht ein Anspruch auf 10 Arbeitstage im Jahr. Insgesamt darf sich jeder Arbeitnehmer aber höchstens 25 Tage im Jahr freistellen lassen. Alleinerziehende haben einen erhöhten Anspruch von 20 Arbeitstagen im Jahr pro Kind bzw. höchstens 50 Arbeitstagen insgesamt.
Ihre private Krankenversicherung nimmt Ihr neugeborenes Kind zu erleichterten Bedingungen auf. Es findet keine Gesundheitsprüfung statt. Selbst bei schwersten Erkrankungen oder Behinderungen Ihres Kindes gibt es deshalb weder Risikozuschläge noch Leistungsausschlüsse. Ebenso wenig gelten Wartezeiten, bis die Versicherung in Anspruch genommen werden kann. Für die erleichterte Aufnahme Ihres Kindes sind nur zwei Voraussetzungen zu erfüllen:
- Wenn Ihr Kind zur Welt kommt, muss ein Elternteil schon mindestens drei Monate lang bei dem Unternehmen privat krankenversichert sein, bei dem auch das Kind versichert werden soll.
- Sie müssen den Aufnahmeantrag für Ihr Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt stellen. Die Versicherung erfolgt dann rückwirkend.
Sie können für Ihr Kind den gleichen Tarif abschließen, den Sie selbst oder Ihr Partner haben, aber auch einen anderen Tarif wählen. Wenn Sie für Ihr Kind einen besseren Versicherungsschutz als Ihren eigenen (z. B. Ein- statt Zweibettzimmer) wünschen, ist für diese Mehrversicherung eine Risikoprüfung notwendig.
Bitten Sie Ihren Versicherer am besten bereits vor der Geburt Ihres Kindes um die entsprechenden Unterlagen.
Adoptieren Sie ein Kind, gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen, allerdings darf der Versicherer im Falle eines erhöhten Risikos einen Zuschlag verlangen.
Da Kinder einen eigenen Versicherungsvertrag haben und somit eigenständig in der PKV versichert sind, ändert sich an ihrem Versicherungsschutz nichts, je älter sie werden. Sie sind als Schüler ebenso unverändert Mitglied der privaten Krankenversicherung wie als junger Erwachsener über 18 Jahren.
Aufpassen müssen Kinder von Beamten. Denn der Bezug der Beihilfe ist an das Kindergeld gekoppelt. Spätestens wenn der Nachwuchs 25 Jahre alt wird, entfällt die staatliche Leistung und somit die Beihilfe. Die private Krankenversicherung verteuert sich daher.
Wichtig: Mit Studienbeginn müssen sich privat versicherte Kinder binnen drei Monate von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen, um weiter bei ihrer privaten Krankenversicherung zu bleiben. Andernfalls sind sie zum Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung gezwungen.
Ob ein Kind eine Private Krankenversicherung benötigt, hängt davon ab, wie die beiden Elternteile versichert sind.
- Sind beide Eltern in der GKV versichert, kann das Kind mindestens bis zu seinem 18. Lebensjahr kostenlos mitversichert werden. In diesem Fall ist eine Private Krankenversicherung für Kinder nicht sinnvoll.
- Sind beide Eltern privat krankenversichert, bleibt keine andere Möglichkeit als auch das Kind in der PKV zu versichern.
- Ist ein Elternteil in der PKV, der andere in der GKV, hängt es davon ab, wie viel der privat versicherte Ehepartner verdient. Liegt das Einkommen des privat versicherten Ehepartners über der Beitragsbemessungsgrenze für die GKV von 56.250 Euro (Stand: 2020), muss das Kind ebenfalls privat krankenversichert werden. Liegt das Einkommen darunter, besteht die Möglichkeit einer kostenlosen Mitversicherung in der GKV des anderen Ehepartners.
- Grundsätzlich gilt: Du kannst dein Kind immer privat krankenversichern. In diesem Fall würdest du auf die beitragsfreie Mitversicherung in der GKV verzichten. Das könnte zum Beispiel sinnvoll sein, wenn du mit der PKV für dein Kind besondere Leistungen in Anspruch nehmen willst, welche die gesetzliche Krankenkasse nicht übernehmen würde. So entscheiden sich zum Beispiel Eltern freiwillig für die Absicherung ihrer Kinder in der PKV, um eine höhere Kostenerstattung bei Heilpraktikerleistungen oder bei kieferorthopädischen Maßnahmen erhalten.
Wenn Beamte Beihilfe in Anspruch nehmen, können auch deren Kinder abhängig vom Dienstherrn (Bundesland oder Bund) mit bis zu 80 Prozent von der Beihilfe profitieren. Wie bei den Eltern auch wird der Rest des Kostenanteils mit einer PKV abgesichert.
Da es sich in diesem Fall nicht um eine PKV-Vollversicherung, sondern vielmehr um eine Beihilfeversicherung für Kinder handelt, sind die Beiträge sehr günstig. Empfehlenswert ist es deshalb, hier auf einen sehr leistungsstarken Tarif zu setzen, so lange das Kind noch über die Beihilfe mitversichert ist.
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